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Herr Linke berichtet:

 

„Nach Beendigung des in der letzten Woche an der Euregio-Gesamtschule stattgefundenen vorgezogenen Anmeldeverfahrens für die Klasse 5 zum Schuljahr 2015/16 konnten vorläufig 171 Anmeldungen gezählt werden.

 

Gemäß dem neu gefassten § 6 Abs. 5 der VO zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG beträgt der Klassenfrequenzrichtwert in der Sekundarstufe I der Gesamtschule 28. Es gilt die Bandbreite 26 bis 30. Abweichend hiervon beträgt in Klasse 5 der Klassenfrequenzrichtwert 27 und es gilt die Bandbreite 25 bis 29.

 

Daraus folgt, dass sich die Aufnahmekapazität der Euregio-Gesamtschule für die Eingangsklasse 5 zum Schuljahr 2015/16 auf insgesamt 145 Schüler/innen beschränkt. Danach sind 26 Ablehnungen auszusprechen.

 

 

Das Anmeldeverfahren für die übrigen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen findet wie bekannt in der letzten Februarwoche 2015 statt.“