Sitzung: 10.02.2015 Rat der Stadt Rheine
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Herr Linke verliest folgenden Vermerk:
„Mit Datum vom 27.11.2013 stellte die
CDU-Fraktion den Antrag, dass jedes Kind auf Wunsch die Möglichkeit haben soll,
einen Betreuungsplatz im offenen Ganztag wahrzunehmen.
Daraufhin wurde in einem ersten Schritt
seitens der Schulverwaltung bei den Eltern der Entlasskinder der Kindertagesstätten
und bei den Eltern der Grundschüler/innen der Klasse 1 – 3 eine Elternbefragung
durchgeführt. Ziel war es, den tatsächlichen Betreuungsbedarf im Bereich der
Grundschulen festzustellen.
Das Abfrageergebnis als auch die aktuelle
Betreuungssituation an den Rheiner Grundschulen wurde dem Schulausschuss in
seiner Sitzung am 25. März 2014 bekannt gemacht, worauf die Verwaltung
beauftragt wurde, zu Beginn des Schuljahres 2014/15 an den Schulen, wo die
Schulkonferenzen sich dafür aussprechen und ein entsprechender Träger vorhanden
ist, zumindest die zusätzliche Betreuung von acht bis eins einzuführen.
Daraufhin wurde seitens des Schulträgers an
einigen Schulen, und zwar dort, wo es aufgrund bestehender räumlicher
Potentiale möglich war und die jeweilige Schule sich dafür ausgesprochen hat,
die Anzahl der OGS-Plätze bedarfsdeckend aufgestockt. Darüber hinaus wurden an
insgesamt fünf Schulen eine weitere Betreuungsform, die sogenannte zusätzliche
Betreuung für die Zeit bis längstens 14:00 Uhr, eingeführt. An zwei OGS-Schulen
scheiterte die Einführung des zusätzlichen Betreuungsmodells dann jedoch an den
tatsächlichen Anmeldungen.
Zu diesem Zeitpunkt waren sich alle
beteiligten Schulleiter darüber einig, dass die zusätzliche Betreuung nur durch
denselben Träger erfolgen kann, der auch die Betreuung des offenen Ganztages
durchführt. Zum einen können dadurch Synergieeffekte genutzt werden und zum
anderen sei es schwierig, drei unterschiedliche Betreuungssysteme mit zwei
unterschiedlichen Trägern an einem Standort optimal abzustimmen.
Letztendlich war es ebenfalls aus zeitlicher
Sicht nicht möglich, die neue Leistung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
rechtzeitig zu Beginn des neuen Schuljahres 2014/15 auszuschreiben und zu vergeben.
Aufgrund dieser Umstände hat das örtliche
Rechnungsprüfungsamt sowie die Bürgermeisterin zugestimmt, die
Betreuungsleistung erst zum Schuljahr 2015/16 auszuschreiben und die bisher an
der jeweiligen Schule tätigen Träger des offenen Ganztages ebenfalls mit der
Trägerschaft des neuen Betreuungsangebotes im Schuljahr 2014/15 zu beauftragen.
Die daraus hervorgegangenen neuen Verträge mit den Trägern für die zusätzliche
Betreuung wurden somit auf das Schuljahr 2014/15 befristet, so dass das
Gesamtpaket der Betreuungsleistungen, also offener Ganztag und zusätzliche
Mittagsbetreuung, an den betroffenen Schulen zu Beginn des folgenden
Schuljahres 2015/16 neu ausgeschrieben und vergeben werden sollte.
Neben der Änderung in Punkto „Festsetzung,
Erhebung und Einziehung der Elternbeiträge“ (als geringfügiger Eingriff in die
bestehenden OGS-Betreuungsverträge) war es auch Wunsch der Schulen, dass ein
einheitlicher Träger für die Betreuungsleistungen vor Ort verantwortlich ist.
Insoweit war es notwendig, ebenfalls die bestehenden OGS-Betreuungsverträge mit
den Trägern an den betroffenen Schulen zu kündigen. Dies wurde auch frühzeitig
mit den Trägern und Schulleitungen kommuniziert.
Um die Ausschreibung der Betreuungsleistung
rechtssicher vorzubereiten, was für die Stadt Rheine in diesem Bereich
komplettes Neuland darstellt, wurde in den vergangenen Monaten unter
Beteiligung der betroffenen Schulleitungen ein entsprechendes und umfangreiches
Leistungsverzeichnis für die Betreuungsangebote und die Mittagsverpflegung
erarbeitet, in dem die geforderten Leistungen beschrieben wurden. Daher war es
nicht möglich, die Ausschreibung bereits früher durchzuführen.
Nachdem nun die Kündigung der
Betreuungsverträge an den fünf Schulen fristgerecht ausgesprochen wurde, regt
sich seitens der Träger, aber auch zum Teil seitens der Schulgemeinde (Eltern)
Widerstand gegen die Vertragskündigungen und die geplanten Ausschreibungen.
Dieses wird überwiegend damit begründet, dass die Vorlaufzeit für die
Ausschreibung zu kurz sei. Zum einen müssten die Träger ihre derzeitigen
Mitarbeiter/innen vorsorglich kündigen, um sie dann später ggfs. wieder
anzustellen, sofern der jetzige Träger denn auch den Zuschlag erhält. Sollten
die gekündigten Mitarbeiter zwischenzeitlich jedoch eine neue Anstellung
finden, wäre es für den Träger sehr schwer, kurzfristig entsprechend
qualifiziertes Personal zu finden.
Zum anderen haben einige Eltern auch die
Befürchtung, dass durch die Ausschreibung der derzeitige Standard der
Betreuungsleistungen leiden könnte. Dem wird seitens der Schulverwaltung jedoch
widersprochen. Aufgrund der, wie eben bereits beschrieben, erarbeiteten und
formulierten Leistungsverzeichnisses wäre der Standard nicht nur gehalten,
sondern in Teilen sogar angepasst und gestiegen. Zumal konnten bis dato nicht
berücksichtigte Eigenarten der jeweiligen Schule eingearbeitet werden.
Ebenfalls teilten die betroffenen
Schulleitungen nach erneuter Rückfrage mit, dass Sie sich entgegen der im
vorangegangenen Jahr gemachten Aussage nun doch vorstellen können, dass die
beiden Betreuungsangebote auch von unterschiedlichen Trägern durchgeführt
werden können.
Aufgrund der aktuell gemachten und oben
genannten Einwände, Bedenken bzw. Äußerungen hat sich die Schulverwaltung dafür
entschieden, das geplante Ausschreibungs- und Vergabeverfahren auf den Beginn
des Schuljahres 2015/16 zu verschieben und die jetzigen Träger des offenen
Ganztages nochmals für ein weiteres Jahr mit der Durchführung der zusätzlichen
Betreuung zu beauftragen.
Mit den betroffenen Trägern wurden bereits
entsprechende Gespräche geführt. Dabei haben sich alle Beteiligten auf die
einvernehmliche „Rücknahme“ der Kündigung verständigt.
Zu Beginn des Schuljahres 2015/16 wird dann
wie geplant die Gesamtleistung der Betreuungsangebote (offener Ganztag und
zusätzliche Betreuung zusammen) zum Schuljahr 2016/17 ausgeschrieben.
Somit sollte spätestens im Herbst 2015 das
Ergebnis der Ausschreibung vorliegen, so dass nicht nur bei den jetzigen aber
auch den möglichen zukünftigen Träger, sondern auch bei den jeweiligen Schulen
und der Schulgemeinde Planungssicherheit besteht.
Das beschriebene Procedere wurde ebenfalls
mit der örtlichen Rechnungsprüfung als auch dem Verwaltungsvorstand abgestimmt.
Inzwischen wurde die Vorgehensweise auch von der Bürgermeisterin genehmigt.“
Herr Stefan Gude
weist darauf hin, dass die CDU-Fraktion mit Schreiben vom 6.2.2015 einen
entsprechenden Antrag gestellt habe. Er bittet die Verwaltung, bei der Vorbereitung
der Ausschreibung die politischen Gremien zu beteiligen.