Berichterstattung durch:         Frau Barnes

 

Aus dem Schulausschuss vom 13. Januar 2015:

 

Ÿ      Antrag der Bodelschwinghschule auf Beseitigung verschiedener Mängel und ein erweitertes Raumangebot

 

        Hinsichtlich der Beseitigung der geltend gemachten Mängel werden die bereits eingebundenen und zuständigen Fachverwaltungen unverzüglich das Notwendige veranlassen.

 

Ÿ      Antrag der Michaelschule in Sachen Weiterentwicklung der Betreuungsangebote und Verbesserung der Raumsituation

 

        Gemeinsam erarbeitete Lösungsansätze bzw. –vorschläge werden bereits durch die zuständige Fachverwaltung aufgearbeitet und vereinbarungsgemäß sowohl mit der Schule als auch den zuständigen Entscheidungsträgern/-gremien kommuniziert.

 

Ÿ      Einrichtung von Orten des gemeinsamen Lernens

 

        Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

 

        1.   Der Rat der Stadt Rheine stimmt der Einrichtung von Orten des gemeinsamen Lernens im Sinne des § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung an den folgenden Grundschulen ab dem Schuljahr 2015/2016 zu:

 

             -    Annetteschule

             -    Michaelschule

             -    Südeschschule

             -    Marienschule Hauenhorst

             -    Gertrudenschule

 

        2.   Die Annahme der Schulaufsichtsbehörde, dass für die Aufnahme der Schüler(innen) mit Lern- und Entwicklungsstörung keine baulich bedeutsamen investiven Maßnahmen erforderlich sind, wird vom Schulausschuss der Stadt Rheine nicht geteilt. Die betroffenen Schulen werden gebeten, gemeinsam mit dem Schulträger unter Berücksichtigung der individuellen Schulkonzepte erforderliche räumliche und sächliche Mindeststandards und Voraussetzungen für die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Entwicklungsstörung für die Schulen des gemeinsamen Lernens der Stadt Rheine zu erarbeiten, die Grundlage für eine Prioritätenliste sind. Die im Haushaltsentwurf 2015 veranschlagten Mittel über die Förderung kommunaler Anforderung für die schulische Inklusion in Höhe von 122.000,00 € im Fachbereich 1 sollen für die Einrichtung von Orten des gemeinsamen Lernens eingesetzt werden. Die Auszahlung der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt in Abhängigkeit der Priorität.

 

Ÿ      Bericht aus dem Seniorenbeirat vom 23. Februar 2015

        Berichterstattung durch:     Frau Knoop

 

        Der Seniorenbeirat entsendet ein Mitglied als Sachkundige(n) Einwohner(in) in den Sport- und in den Kulturausschuss. Frau Knoop fragt an, warum der Beirat für Menschen mit Behinderung kein Mitglied entsendet. Die Teilnahme muss durch den Rat der Stadt Rheine beschlossen werden. Herr Meier und Frau Hake werden das Gremium anschreiben.

 

        Abstimmungsergebnis:        einstimmig