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Herr Dr. Winter führt aus, dass die bereits im Beschluss des Sportausschusses am 04.12.2013 geforderten Nachweise zur Erfüllung aller notwendigen Eingangsvoraussetzungen für eine Förderung nach wie vor nicht erfüllt seien und daher die Empfehlung ausgesprochen werde, dem Antrag nicht zu folgen.
Beschluss:
Der Sportausschuss beschließt, den Antrag der
Schützengemeinschaft Rheine auf Gewährung einer Zuwendung für die
Instandsetzung der Heizungsanlage im Vereinsgebäude an der Surenburgstraße in
Rheine abzulehnen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig