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Herr de Groot-Dirks weist die Mitglieder des Ausschusses auf einen Fehler in der Begründung zur Vorlage hin, wonach für weitere Förderantrage im Bereich der Reparaturen und Neuanschaffungen lediglich ein Betrag in Höhe von 2.138,47 € zur Verfügung stünde.
Richtig sei jedoch, dass der in der Auflistung über Förderanträge der Vereine 2015 genannte Betrag in Höhe von 38.000,00 € noch zur Auszahlung gebracht werden könne.
Des Weiteren sei der in der Vorlage Nr. 099/15 in der Begründung vorhandene Halbsatz „so wurde z.B. der geforderte Mindestbeitrag je Mitglied/Verein unterschritten“ zu streichen (S. 2 „Zum Antrag vom SV Eintracht Rodde“, Abs. 2).
Herr Gude bittet die Verwaltung darum, die Anträge der Sportvereine einheitlich aufzubereiten. Insbesondere die Nachweise hinsichtlich der Finanzierung der Maßnahmen seien sehr unterschiedlich. Zukünftig solle darauf geachtet werden, dass die im Antragsvordruck geforderten Kostenvoranschläge von mindestens 2 Firmen allen Anträgen beigefügt seien.
Der Sportausschuss fasst folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Sportausschuss beschließt, dem SV
Eintracht Rodde eine Zuwendung in Höhe von maximal 10.802,61 € zur Erneuerung
der Kesselanlage mit Warmwasseraufbereitung in den Umkleide- und Duschräumen zu
gewähren.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass
nach Erlangung der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2015 die notwendigen
Finanzmittel für Investitionskostenzuschüsse zur Verfügung stehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig