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Herr Krümpel  informiert, dass in der HFA-Sitzung am 25.11.2014 die CDU-Fraktion um Prüfung gebeten habe, bei Produkten mit Gebührenbescheiden zu prüfen, ob statt dem bisherigen Einsatz von Jahresbescheiden auch der Einsatz von Dauerbescheiden möglich sei.

Eine Umstellung auf Dauerbescheide sei im Bereich der Hundesteuerabgaben bereits seit dem 01.01.2015 erfolgt. Im Bereich der Grundbesitzabgaben sei dies nicht möglich, da verschiedene Abgabearten gesammelt in einem Bescheid festgesetzt würden und sich jährlich bei mindestens einer dieser Abgabearten ändern würde. Die Festsetzungsbescheide zur Vergnügungssteuer würden erst nach Einreichung der angeforderten Daten im jeweiligen Quartal versendet. Auch hier sei eine Umstellung auf Dauerbescheide nicht realisierbar, genau wie bei den Gewerbesteuern. Bei letzteren werde jährlich vom Finanzamt ein neuer Messbetrag festgelegt.