Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Herr Linke weist darauf hin, dass die Thematik bereits im Rahmen der letzten Schulausschusssitzung unter der Vorlage „Einrichtung von Orten des Gemeinsamen Lernens im Primarstufenbereich“ besprochen worden sei.

 

Herr Ortel erklärt, dass die abgegebenen Stellungnahmen der betroffenen Schulen sehr deutlich machen, dass bauliche Maßnahmen zwingend erforderlich seien. Um eine Zustimmung seiner Fraktion zu ermöglichen, schlägt er vor, Punkt 2 des Beschlussvorschlages wie folgt zu ändern:

„Die Annahme der Schulaufsichtsbehörde, dass für die Aufnahme der Schüler/innen mit Lern- und Entwicklungsstörungen keine baulich bedeutsamen investiven Maßnahmen erforderlich sind, wird vom Schulausschuss und vom Rat nicht geteilt und ausdrücklich missbilligt. Die betroffenen Schulen werden gebeten, gemeinsam mit dem Schulträger unter Berücksichtigung der individuellen Schulkonzepte erforderliche räumliche und sächliche Mindeststandards und Voraussetzungen für die Aufnahme der Schüler/innen mit Lern- und Entwicklungsstörungen für die Schulen des Gemeinsamen Lernens der Stadt Rheine zu erarbeiten, die Grundlage für eine Prioritätenliste sind.“

 

Herr Mollen informiert die Anwesenden über das mit Herrn Eisenberg (zuständiger Dezernent der Bezirksregierung) geführte Gespräch. Für seine Fraktion sei die Stellungnahme des Herrn Eisenberg nicht ausreichend gewesen. Aussage der Bezirksregierung sei, dass es Schulen gebe, die ohne zusätzliche räumliche Ausstattung sowie zusätzlichem Personal das Thema „Gemeinsames Lernen“ gut erledigen und dass somit dieses auch andere Schulen leisten können. Er sei der Meinung, dass man sich mit dieser Aussage nicht zufrieden geben könne.

 

Frau Reinke erläutert, dass sich die Schulen nicht gegen die Einrichtung als Ort des „Gemeinsamen Lernens“ aussprechen. Vielmehr machen diese Schulen deutlich, dass sie mit der ablehnenden Haltung der Bezirksregierung zu den erforderlichen investiven Maßnahmen nicht einverstanden seien.

 

Herr Ortel bezieht sich auf die Stellungnahme der Schulaufsicht, dass der Schulträger, soweit er investive Maßnahmen für notwendig halte, diese durchführen lassen könne. Diese Aussage sei nicht hinnehmbar.


Beschluss:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine stimmt der Einrichtung von Orten des Gemeinsamen Lernens i. S. d. § 20 Abs. 5 SchulG (Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung) an den folgenden Schulen der Sekundarstufe ab dem Schuljahr 2015/2016 zu:

-      Sekundarschule Rheine Stadt (ab 01.08.2015: Nelson-Mandela-Schule, Sekundarschule der Stadt Rheine)

-      Sekundarschule am Hassenbrock

-      Euregio Gesamtschule

-      Kopernikus-Gymnasium

 

  1. Die Annahme der Schulaufsichtsbehörde, dass für die Aufnahme der Schüler/innen mit Lern- und Entwicklungsstörungen keine baulich bedeutsamen investiven Maßnahmen erforderlich sind, wird vom Schulausschuss und vom Rat nicht geteilt und ausdrücklich missbilligt. Die betroffenen Schulen werden gebeten, gemeinsam mit dem Schulträger unter Berücksichtigung der individuellen Schulkonzepte erforderliche räumliche und sächliche Mindeststandards und Voraussetzungen für die Aufnahme der Schüler/innen mit Lern- und Entwicklungsstörungen für die Schulen des Gemeinsamen Lernens der Stadt Rheine zu erarbeiten, die Grundlage für eine Prioritätenliste sind.

 

  1. Die im Haushaltsentwurf für 2015 veranschlagten Mittel über die Förderung kommunaler Anforderungen für die schulische Inklusion i. H. v. 122.000,00 € im Fachbereich 1 sollen für die Einrichtung von Orten des Gemeinsamen Lernens eingesetzt werden. Die Auszahlung der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt in Abhängigkeit der Priorität.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig