Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Linke verweist auf die Vorlage.

 

Frau Stockel wünscht sich, dass in den Ausschreibungsunterlagen pädagogische Standards bzw. Qualitätsmerkmale aufgenommen werden. Daher unterbreite sie den Vorschlag, die Qualitätsstandards des Bildungswerkes „Letz Netz“ (RBN Steinfurt) heranzuziehen.

 

Herr Linke macht deutlich, dass in der Schulausschusssitzung nicht der Inhalt des Leistungsverzeichnisses Gegenstand der Beratung sein kann und darf. Vielmehr zeige die Vorlage grundsätzliche Kriterien auf, die für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren berechtigen. Die detaillierten Inhalte der Leistungsverzeichnisse selber seien mit den Schulen ausführlich abgestimmt worden. Hierbei wurden sehr wohl neben pädagogischen auch umfängliche Gesichtspunkte berücksichtigt.

 

Auf Wunsch von Frau Stockel und Herrn Mollen erklärt Herr Leusmann das Verfahren und den Ablauf der beabsichtigten beschränkten Ausschreibung mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb für die Vergabe der Betreuungsangebote.

 

Herr Gude erläutert, dass es im Vergabeverfahren Mindestvoraussetzungen gebe.

 

Herr Leusmann weist darauf hin, dass im Leistungsverzeichnis alle Kriterien (z. B. der Einsatz von pädagogischem Personal, Qualifikation der Betreuungskräfte, Art und Umfang von Projekten, etc.) konkret und schulspezifisch vorgegeben sind. Anbieter, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden von der Angebotswertung ausgeschlossen. Da über das Leistungsverzeichnis alle Faktoren genau beschrieben und erfasst sind, erfolgt die Zuschlagserteilung auf den wirtschaftlichsten, in diesem Fall preislich günstigsten Anbieter. Im Anschluss daran stellt Herr Leusmann ebenfalls das Verfahren und den Ablauf für die Ausschreibung der Mittagsverpflegung dar. Er weist darauf hin, dass anderes als bei den Betreuungsangeboten hierbei eine öffentliche Ausschreibung erfolgen wird. Auch hier ist das wirtschaftlichste Angebot ausschlaggebend, wobei jedoch neben dem Preis auch weitere Qualitätsfaktoren (z. B. der Anteil der Zutaten aus kontrolliertem ökologischem Anbau, etc.) maßgeblich sind.

 

Herr Linke nimmt Bezug auf eine von Herr Schaper gestellte Frage und erläutert, dass sehr dezidierte Leistungsverzeichnisse den Ausschreibungsunterlagen (Betreuungsangebote) beigefügt werden. Die Leistungsverzeichnisse, die für jede Schule individuell erstellt wurden, seien mit den einzelnen Schulleitungen abgestimmt worden. Die von der Schulverwaltung beabsichtigten Ausschreibungen stellen übliche und gesetzlich geregelte Verfahren dar. Die Vorgaben des TVgG-NRW (z. B. Mindestlohn) seien bei jedem Vergabeverfahren zu beachten. Grundvoraussetzung seien ebenfalls die vom TVgG-NRW vorgegebenen Verpflichtungserklärungen.

 

 


Beschluss:

 

1.)    Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich der Trägerschaften für die Durchführung von Betreuungsangeboten inklusive der Mittagsverpflegung an den offenen Ganztagsschulen in Rheine zur Kenntnis.

 

2.)    Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der notwendigen Ausschreibungs-/Vergabeverfahren an den entsprechenden Schulen in Abstimmung mit denselben und unter Zugrundelegung der unter Zi. 5 der Vorlage genannten Anforderungskriterien zum Teilnahmewettbewerb hinsichtlich der Betreuungsangebote und der unter Zi. 6 der Vorlage genannten Kriterien hinsichtlich der Ausschreibung der Mittagsverpflegung.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig