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Herr Reiske merkt an, dass es in der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu diesem und zum nächsten Tagesordnungspunkt 2 unterschiedliche Positionen gebe. Herr Grawe und er würden dem Beschlussvorschlag zustimmen, weil die verschiedenen Zielkonflikte sinnvoll zusammengeführt worden seien. Es gehe hierbei um die Zielkonflikte „Naturschutz“, „Haushalt“ und „Wohnungsversorgung“.

Im Herbst letzten Jahres habe zu dieser Problematik ein gemeinsames Gespräch mit der CDU, dem NABU und dem Waldhügelverein stattgefunden mit dem Ziel, eine Kompromisslösung an dieser Stelle zu finden. Daraufhin sei im Januar 2015 ein Antrag an den Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ gestellt worden, wonach an dieser Stelle Ausgleichsmaßnahmen erfolgen sollten, weil es sich hierbei sehr wohl um einen Eingriff in das Naturschutzgebiet Waldhügel handele. Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ und eine Arbeitsgruppe der Verwaltung hätten sich daraufhin intensiv mit der Problematik beschäftigt und seien dabei zu dem Ergebnis gekommen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie ein Konzept zu erarbeiten, u. a. im Hinblick auf eine Weiterentwicklung des Naturschutzgebietes Waldhügel. Dieser Kompromiss finde die Zustimmung des Waldhügelvereins und des NABU, sodass er, Reiske, und Herr Grawe den Beschlussvorschlägen zum Flächennutzungsplan bzw. zum Bebauungsplan Catenhorner Straße – Ost heute zustimmen könnten.

 

Herr Mau entgegnet, dass er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Er erinnert in diesem Zusammenhang an die Ausführungen des Landrates, der an dieser Stelle geschützte Böden festgestellt habe. Gleichzeitig habe er empfohlen, nach Alternativen zu suchen, was bewusst seitens der Stadt Rheine abgelehnt worden sei. Aus Sicht von Herrn Mau sei es nicht in Ordnung, sich über derartige Vorgaben des Landrates hinwegzusetzen.

Herr Mau gibt ferner zu bedenken, dass die Stadt in unmittelbarer Nähe sehr viel Bauland in den letzten Jahren freigegeben habe. Auf eines dieser Grundstücke hätte auch das geplante Bauvorhaben verwirklicht werden können.

Gleiches gelte auch für die Damloup-Kaserne, die sich in unmittelbarer Nähe befinde und zu Wohnbauland entwickelt werden solle.

 

Herr Mau führt weiter aus, dass er auch mehrfach darauf hingewiesen habe, dass sich in dem Plangebiet geschützte Arten, wie z. B. seltene Orchideen, befinden würden. Jeder, der den Beschlussvorschlag heute zustimmen werde, trage für die Reduzierung der Artenvielfalt Mitverantwortung. Er könne damit zumindest nicht leben.

 

Ferner kritisiert Herr Mau, dass das Grundstück falsch bewertet worden sei. Er finde es absolut nicht in Ordnung, dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss mit dieser Angelegenheit nicht beschäftigt habe. Eigentlich hätten diese Grundstücke nur einen geringen Wert von einigen tausend Euro. Durch die Aufwertung zu Wohnbauland werde der Wert sich auf einige hunderttausend Euro erhöhen. Es sei traurig, dass jeder, der dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen möchte, mit dem Gefühl leben müsse, der Stadt einen erheblichen Schaden zuzufügen. Insofern seien viele Ratsmitglieder in ihrer Entscheidung zumindest gedanklich nicht frei.

 

Abschließend merkt Herr Mau an, dass das Ergebnis des Runden Tisches ein Lösungsansatz sei, der als Klimaschutzmaßnahme für die Zukunft ohnehin erforderlich gewesen wäre. Er sei gespannt, ob bei der derzeitigen finanziellen Situation der Stadt Rheine die Ausgleichsmaßnahmen, wie z. B. das Pflanzen von mehr Bäumen und Hecken und die sog. Wegesrandbepflanzung, auch tatsächlich durchgeführt würden. Er werde zumindest von Zeit zu Zeit diese Maßnahmen hinterfragen.


Beschluss:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 (s. Beschlussvorlage und Niederschrift zu Vorlage Nr. 171/13 in Anlage 4a+b) und den in dieser Vorlage abgewogenen Stellungnahmen aus den Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Inbegriffen sind hierbei auch die in dieser Vorlage abgewogenen Stellungnahmen, die seit der ersten, fehlerhaft bekannt gemachten Offenlage zur Planung eingegangenen sind. Der Rat der Stadt Rheine nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:           41 Ja-Stimmen

                                               2 Nein-Stimmen

 

III.    Feststellungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 6 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954)

sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW S. 878)

wird die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: „Catenhorner Straße-Ost“ und die Begründung hierzu beschlossen.


Abstimmungsergebnis:           41 Ja-Stimmen

                                               2 Nein-Stimmen