Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

2:16:35


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beruft auf Empfehlung des Bauausschusses die ehrenamtlich Beauftragten gem. § 24 Denkmalschutzgesetz NRW

 

Herrn Hartmut Klein für die Baudenkmalpflege

Herrn Dr. Lothar Kurz für die Bodendenkmalpflege

 

ab dem 01.06.2015 für weitere 5 Jahre.

 

Die ehrenamtlich Beauftragten für die Denkmalpflege nehmen gleichzeitig die Aufgaben als sachverständige Bürger im Bauausschuss wahr (§ 23 Abs. 2 Satz 3 DSchG NRW i. V. m. § 9 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Rheine).

 

Die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit der o.g. Beauftragten richtet sich nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen. Sie wird gewährt für die Dauer der Teilnahme an der Beratung der die Denkmalpflege betreffenden Tagesordnungspunkte im Bauausschuss sowie für gutachtliche Tätigkeiten in Denkmalterminen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig