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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Nielandstraße 1. BA von Kreisverkehr Lindvennweg bis Hohe Heideweg im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286 Kennwort „Mesum – Nord I“.

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Nielandstraße 1.BA von Kreisverkehr Lindvennweg bis Hohe Heideweg der Stadt Rheine

vom ___________________

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Februar 2015 (GV.NRW S.208), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 14.04.2015 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Nielandstraße 1. BA von Kreisverkehr Lindvennweg bis Hohe Heideweg im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286 Kennwort „Mesum – Nord I“ erlassen.

 

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

Nielandstraße von Kreisverkehr Lindvennweg bis Hohe Heideweg  (Tempo-30-Zone)

 

Ausbau im Separationsprinzip mit:

 

1.     Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

 

2.     Parkstände in Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

3.     Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

 

4.     Gehwege aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau, in den Zufahrten graues Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

5.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

6.     Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung


Abstimmungsergebnis:           einstimmig