2:18:00
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf
der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Nielandstraße 1.
BA von Kreisverkehr Lindvennweg bis Hohe Heideweg im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 286 Kennwort „Mesum – Nord I“.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale
für den Ausbau der Nielandstraße 1.BA von Kreisverkehr Lindvennweg bis Hohe
Heideweg der Stadt Rheine
vom ___________________
Gem.
§ § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Februar 2015
(GV.NRW S.208), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 14.04.2015
folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Nielandstraße
1. BA von Kreisverkehr Lindvennweg bis Hohe Heideweg im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 286 Kennwort „Mesum – Nord I“ erlassen.
Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt
Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in
der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und
Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und
Herstellungsmerkmale aufweist:
Nielandstraße von Kreisverkehr Lindvennweg
bis Hohe Heideweg (Tempo-30-Zone)
Ausbau im Separationsprinzip mit:
1.
Fahrbahn
in Asphalt mit Unterbau
2.
Parkstände
in Betonsteinpflaster mit Unterbau
3.
Grünbeete
mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung
4.
Gehwege
aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau, in den Zufahrten graues
Betonsteinpflaster mit Unterbau
5.
Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
6.
Betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung
Abstimmungsergebnis: einstimmig