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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Gronauer Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße", die teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“ liegt.

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale

für den Ausbau der „Gronauer Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße“ der Stadt Rheine vom__________

 

Gem. §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 14. April 2015 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Gronauer Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße“ teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“ erlassen.

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

Gronauer Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

1.     Mischfläche, bestehend aus

a)        niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

b)        Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit / ohne Baumbepflanzung und mit Unterpflanzung

c)         Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster

2.     betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

3.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation


Abstimmungsergebnis:           einstimmig