2:19:10
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf
der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Gronauer Straße
von Hohe Straße bis Schwedenstraße", die teilweise im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“ liegt.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale
für den Ausbau der „Gronauer Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße“
der Stadt Rheine vom__________
Gem. §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208), hat der Rat der Stadt Rheine durch
Beschluss vom 14. April 2015 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für
den Ausbau der „Gronauer Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße“ teilweise
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“
erlassen.
Die o. g. Straße
wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung
von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung
endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und
sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
Gronauer
Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße
Ausbau
im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus
a) niveaugleicher
Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. rotem
Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün,
bestehend aus Grünbeeten mit / ohne Baumbepflanzung und mit Unterpflanzung
c) Parkständen
mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster
2. betriebsfertige elektrische
Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die
Kanalisation
Abstimmungsergebnis: einstimmig