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Frau Dr. Kordfelder verweist auf die E-Mail der Fraktion DIE LINKE zur Optimierung der Verfahrensregelungen, die der Vorlage als Anlage beigefügt sei. Sie gibt zu bedenken, dass auch die anderen Fraktionen erklärt hätten, im Rahmen der Besetzung der Stadtteilbeiräte in der Ratssitzung am 23. Juni 2014 die Verfahrensregeln zumindest bezüglich der politischen Aktivitäten in den Beiräten nochmals zu diskutieren und ggf. anzupassen.
Frau Floyd-Wenke erklärt, dass ihre Fraktion mit der Wiedereinrichtung der Stadtteilbeiräte grundsätzlich einverstanden sei. Allerdings sehe sie durch die Beibehaltung der Verfahrensregelungen keine Optimierung, die aber Grund für die zeitlich verzögerte Neubildung der Stadtteilbeiräte gewesen sei. Gleichwohl werde ihre Fraktion unter Berücksichtigung der Ausführungen von Frau Dr. Kordfelder dem Beschlussvorschlag heute zustimmen.
Herr Hachmann bedankt sich bei der Verwaltung für die zügige Bearbeitung, sodass nach dem Runden Tisch in der heutigen Sitzung die Wiedereinrichtung der Stadtteilbeiräte beschlossen werden könne. Er stellt dabei klar, dass nach Ansicht der CDU-Fraktion die Optimierung der Verfahrensregelungen sich nur auf die politische Beteiligung an den jeweiligen Beiräten beschränken sollte.
Herr Ortel begrüßt, dass nach längerer Zeit in der heutigen Sitzung die Entscheidung zur Wiedereinrichtung der Stadtteilbeiräte getroffen werden solle. Seine Fraktion bedauere, dass es aus verschiedenen Gründen nicht gelungen sei, eine Optimierung herbeizuführen. Dennoch werde seine Fraktion mit diesem Bedauern dem Beschlussvorschlag zustimmen.
Herr Roscher äußert, dass die Verfahrensregelungen auch noch nach der Besetzung der Stadtteilbeiräte angepasst werden könnten, wenn sich aus der Arbeit der neuen Stadtteilbeiräte Optimierungsbedarf ergeben sollte.
Frau Floyd-Wenke merkt kritisch an, dass nach dem Runden Tisch und der Aufforderung durch die Verwaltung keine andere Fraktion außer DIE LINKE Optimierungsvorschläge unterbreitet habe, obwohl es diesen Optimierungsbedarf anscheinend bei allen Fraktionen sehr wohl gebe.
Herr Reiske stellt klar, dass der Optimierungsbedarf nur gemeinsam mit den Stadtteilbeiräten umgesetzt werden könne. Bei dem Runden Tisch sei vereinbart worden, dass sich Vertreter der Stadtteilbeiräte mit den Fraktionen einmal jährlich zu einem Reflexionsgespräch treffen sollten. Vielleicht würden diese Gespräche zu einer dynamischeren Entwicklung der Stadtteilbeiräte und der Bürgerbeteiligungen vor Ort in Rheine beitragen.
Herr Ortel entgegnet, dass nach seiner Erfahrung das Faktische häufig so stark wirke, sodass kaum davon auszugehen sei, dass sich etwas ändern werde. Dafür wäre eine externe Beratung und Moderation erforderlich gewesen. Insofern zweifle er an der Vorstellung, dass das jährliche Treffen der Akteure zu wesentlichen Qualitätsverbesserungen in den Stadtteilräten führen werde.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
I. Die folgende Neufassung der
Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte wird beschlossen:
Verfahrensregelungen
für die Stadtteilbeiräte
In Ergänzung zu § 4 Abs.
2 der Hauptsatzung der Stadt Rheine hat der Rat der Stadt Rheine in seiner
Sitzung am 14. April 2015 folgende Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte
beschlossen:
1.
Räumliche Abgrenzung
Zur
räumlichen Abgrenzung werden den Stadtteilen die in Rheine bestehenden Stimmbezirke
wie folgt zugeordnet:
-
Altenrheine 2.1, 2.2
-
Bentlage/Wadelheim/
Wietesch/Schleupe 20.1, 20.2, 20.3, 21.1, 21.2, 21.3, 22.1, 22.2
-
Dutum/Dorenkamp 15.1, 17.1, 17.2, 18.1, 18.2, 19.1,
19.2
-
Elte 11.2, 11.3
-
Eschendorf 4.2, 5.1, 5.2, 6.1, 6.2,
7.1, 7.2, 8.2, 9.1
-
Gellendorf/Südesch 10.1, 10.2, 11.1
-
Hauenhorst/Catenhorn 14.1, 15.2, 15.3
-
Innenstadt/Hörstkamp 16.1, 16.2, 8.1
-
Mesum 12.1, 12.2, 12.3,
13.1, 13.2, 14.2
-
Rodde/Kanalhafen 9.2
-
Schotthock 1.1, 1.2, 3.1, 3.2, 4.1
2.
Mitgliedschaft
Die Mitglieder der Stadtteilbeiräte werden für die Dauer der Wahlzeit
des Rates gewählt. Nach Ablauf der Wahlzeit üben die bisherigen Mitglieder der
Stadtteilbeiräte ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt der neu gewählten Beiräte
weiter aus. Jeder Stadtteilbeirat besteht aus 12 Mitgliedern, die
Einwohner(innen) bzw. Vereinsvertreter(innen) sein müssen.
Mitglieder des Kreistages, des Rates oder Sachkundige Bürger(innen) in
Ausschüssen und in Beteiligungsgesellschaften des jeweiligen Stadtteils
begleiten die Sitzungen der Stadtteilbeiräte mit beratender Stimme.
Stellvertretende Sachkundige Bürger(innen) können weiterhin Mitglied
eines Stadtteilbeirates werden.
Der Rat benennt für jeden Stadtteilbeirat bis zu 2 politische Vertreter(innen)
pro Ratsfraktion.
Die Mitglieder der Stadtteilbeiräte müssen in dem jeweiligen Stadtteil
wohnen bzw. bei Vertreter(innen) von Vereinen muss der Vereinssitz im
entsprechenden Stadtteil liegen.
Die Mitglieder der Stadtteilbeiräte werden nach vorherigem öffentlichem
Aufruf aus den eingereichten Bewerbungen und Vorschlägen durch den Rat gewählt.
Dabei sollten nach Möglichkeit alle gesellschaftlichen Gruppen und Strukturen
eines Stadtteils berücksichtigt werden.
Ein Gremium bestehend aus
- je
einer/einem Vertreter(in) der im Rat der Stadt Rheine vertretenen Fraktionen
und ab je volle 10 Fraktionsmitglieder eine/n weitere/n Vertreter(in)
-
bis zu
zwei Vertreter(innen) der Verwaltung (z.B. Ansprechpartner(in) der Verwaltung
für den Stadtteilbeirat)
-
und
jeweils zwei Mitgliedern aus dem bestehenden Stadtteilbeirat,
bereitet einen Besetzungsvorschlag sowie eine Reserveliste für den Rat
der Stadt Rheine vor.
Kommt hierbei kein
einheitlicher Wahlvorschlag zustande oder wird der einheitliche Wahlvorschlag
vom Rat nicht einstimmig angenommen, wird über die Besetzung der betroffenen
Stadtteilbeiräte nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang
abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen
und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf
die die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen
gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele
Stimmen zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch
Sitze zu verteilen, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten
Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das
Los.
Scheidet jemand
vorzeitig aus einem Stadtteilbeirat aus, regelt sich die Nachfolge anhand der
vom Rat der Stadt Rheine beschlossenen Reserveliste.
Die Mitglieder der Stadtteilbeiräte und die politischen
Vertreter(innen), die die Sitzungen der Stadtteilbeiräte begleiten, haben
keinen Anspruch auf Zahlung von Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfall.
3.
Vorsitz
Die Mitglieder eines jeden Stadtteilbeirates wählen aus ihrer Mitte
eine/n Vorsitzende(n) und zwei Stellvertreter(innen) für die Dauer ihrer
Wahlzeit. Bei vorzeitigem Ausscheiden wird ein(e) Nachfolger(in) gewählt.
4.
Einladung und Sitzungsleitung
Zur ersten Sitzung der Stadtteilbeiräte lädt
der/die Bürgermeister(in) ein. Sie/Er leitet die Sitzung bis einschließlich der
Wahl der/des Vorsitzenden.
Zu den folgenden Sitzungen lädt die/der Vorsitzende des
Stadtteilbeirates unter Berücksichtigung der Einladungsfrist für den Rat und
die Ausschüsse der Stadt Rheine ein. Sie/Er wird dabei von der Verwaltung
unterstützt. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Stadtteilbeiräte sind
von der Verwaltung wie Ausschusssitzungen zu veröffentlichen.
5.
Durchführung der Sitzungen
Die Sitzungen der Stadtteilbeiräte sind
öffentlich und sollen grundsätzlich im jeweiligen Stadtbezirk stattfinden.
Die aktive Beteiligung von Einwohnern(innen)
an den Sitzungen des jeweiligen Stadtteilbeirates ist erwünscht.
Der/Die
Bürgermeister(in) benennt für jeden Stadtteilbeirat eine/n Ansprechpartner/in
aus der Verwaltung, die/der an den Sitzungen beratend teilnimmt und die
Vernetzung der Arbeit zwischen dem jeweiligen Stadtteilbeirat und der
Verwaltung sicherstellt.
In Abstimmung mit der/dem Vorsitzenden hat die Verwaltung in den
Sitzungen der Stadtteilbeiräte ein Informationsrecht. Über stadtteilbedeutsame
Themen und Projekte informiert die Verwaltung den Stadtteilbeirat rechtzeitig
in geeigneter Form.
Über die Sitzungen der Stadtteilbeiräte ist
ein Ergebnisprotokoll zu erstellen. Dieses ist von der/dem Vorsitzenden und
einer/einem aus der Mitte des jeweiligen Stadtteilbeirates zu wählenden
Schriftführer(in) zu unterzeichnen.
6.
Aufgaben
Die Stadtteilbeiräte bestimmen im Rahmen ihrer räumlichen Zuständigkeit
selbst Umfang und Inhalt ihrer Aufgaben. Basis ihrer Arbeit sollen die
Anregungen aus den jeweiligen Zukunftswerkstätten, aus der Bürgerschaft sowie
aus ihrer eigenen Mitte sein.
Die
Stadtteilbeiräte können einen projektbezogenen Sachkostenzuschuss für die
Umsetzung stadtteilbezogener Projekte (z.B. Erstellung einer Informationsbroschüre,
Durchführung einer Fragebogenaktion usw.) im Rahmen der vom Rat der Stadt
Rheine hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel erhalten. Entsprechende Anträge
sind an den/die Bürgermeister(in) zu richten. Die projektbezogene finanzielle
Unterstützung kann sich nicht auf Aufgaben beziehen, die in die Zuständigkeit
des Rates oder seiner Ausschüsse fallen.
7.
Antragsrecht
Die Stadtteilbeiräte sind gegenüber dem Rat,
den Ausschüssen und der Verwaltung antragsberechtigt. Die Anträge bedürfen der
Zustimmung von mindestens 2/3 der Anzahl der vorgeschriebenen stimmberechtigten
Mitglieder.
Die Anträge sind
grundsätzlich an den/die Bürgermeister(in) der Stadt Rheine zu richten. Der
/die Bürgermeister(in) gibt die Anträge im Haupt- und Finanzausschuss bekannt,
der diese inhaltlich prüft und an die zur Entscheidung berechtigte Stelle
verweist.
Der/Die Bürgermeister(in) teilt der/dem Vorsitzenden des
Stadtteilbeirates binnen vier Wochen nach Eingang eines Antrages schriftlich
den weiteren Verfahrensweg mit.
8.
Bildung von Arbeitsgruppen
Die
Stadtteilbeiräte können zu ihrer Unterstützung Arbeitsgruppen bilden. Jede Arbeitsgruppe
wählt aus ihrer Mitte eine/n Sprecher/in.
Die aktive Mitarbeit der Einwohner(innen) ist
auch in diesen Arbeitsgruppen erwünscht.
Die Ergebnisse
der Arbeitsgruppen dienen als Beratungsgrundlage im jeweiligen Stadtteilbeirat.
9. Durchführung von Zukunftswerkstätten
Jeder
Stadtteilbeirat kann die Einberufung einer „Zukunftswerkstatt“ durch den/die Bürgermeister(in)
anregen.
In dieser Zukunftswerkstatt sollen die
Einwohner(innen) stadtteilbezogene Aufgaben benennen, mit denen sich der
jeweilige Stadtteilbeirat auseinandersetzen soll.
Die Moderation
der Zukunftswerkstätten erfolgt grundsätzlich durch Bedienstete der Verwaltung.
II.
Der Rat
beschließt die Wiedereinrichtung der Stadtteilbeiräte nach Maßgabe des § 4 Abs.
2 der Hauptsatzung der Stadt Rheine und der unter Ziff. I aktualisierten
Verfahrensregelungen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig