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Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rheine fasst folgenden Beschluss:
- Der Rat der
Stadt Rheine stimmt der Einrichtung von Orten des Gemeinamen Lernens i. S.
d. § 20 Abs. 5 SchulG (Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, Emotionale und
soziale Entwicklung) an den folgenden Schulen der Sekundarstufe ab dem
Schuljahr 2015/2016 zu:
-
Sekundarschule
Rheine Stadt (ab 01.08.2015: Nelson-Mandela-Schule, Sekundarschule der Stadt
Rheine)
-
Sekundarschule
am Hassenbrock
-
Euregio-Gesamtschule
-
Kopernikus-Gymnasium
- Die Annahme
der Schulaufsichtsbehörde, dass für die Aufnahme der Schüler/innen mit
Lern- und Entwicklungsstörungen keine baulich bedeutsamen investiven
Maßnahmen erforderlich sind, wird vom Schulausschuss und vom Rat nicht
geteilt und ausdrücklich missbilligt. Die betroffenen Schulen werden
gebeten, gemeinsam mit dem Schulträger unter Berücksichtigung der individuellen
Schulkonzepte erforderliche räumliche und sächliche Mindeststandards und
Voraussetzungen für die Aufnahme der Schüler/innen mit Lern- und
Entwicklungsstörungen für die Schulen des Gemeinsamen Lernens der Stadt Rheine
zu erarbeiten, die Grundlage für eine Prioritätenliste sind.
- Die im
Haushaltsentwurf für 2015 veranschlagten Mittel über die Förderung
kommunaler Anforderungen für die schulische Inklusion i. H. v. 122.000,00
€ im Fachbereich 1 sollen für die Einrichtung von Orten des Gemeinsamen Lernens
eingesetzt werden. Die Auszahlung der zur Verfügung stehenden Mittel
erfolgt in Abhängigkeit der Priorität.
Abstimmungsergebnis: einstimmig