Beratungsergebnis: geändert beschlossen

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Herr Berardis berichtet über die Vorberatung der Anschaffung von mobilen Wohnanlagen zur Unterbringung von Flüchtlingen im Sozialausschuss. Er weist darauf hin, dass die Standortfrage für diese Unterkünfte allerdings nicht Bestandteil der Beratungsvorlage gewesen sei.

 

Herr Linke ergänzt, dass die Verwaltung zum Zeitpunkt der Erstellung der Sozialausschussvorlage die Standortfrage noch nicht hätte endgültig abklären können. Daher habe Herr Gausmann sie in der Sitzung benannt und vorgeschlagen, diese in den Fraktionssitzungen zu erörtern und der Verwaltung mitzuteilen, ob es hiergegen Bedenken gebe. Daraufhin hätten sich Frau Overesch und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeldet und gegen die beiden Standorte interveniert.

Herr Linke weist abschließend auf die der Vorlage beigefügte Bewertungsmatrix für die mobilen Wohneinheiten hin und empfiehlt, diese bei der Standortwahl zu berücksichtigen.

 

Herr Roscher führt aus, dass die SPD-Fraktion aufgrund der durchgeführten Bürgerversammlung im Stadtpark und des Runden Tisches mit der Erarbeitung von Kriterien zu der Erkenntnis gekommen sei, dass dringend Wohnraum für Flüchtlinge geschaffen werden müsse. Eine massive Bauweise wäre sicherlich zu empfehlen, aber aufgrund der zur Verfügung stehenden Zeit nicht rechtzeitig umsetzbar. Die Anschaffung mobiler Wohneinheiten würde ca. 6 Monate in Anspruch nehmen. Selbst dieser Zeitraum sei sehr lang, um die zu erwartenden Flüchtlinge in Rheine unterbringen zu können.

Die SPD-Fraktion halte auf jeden Fall am dezentralen Unterbringungskonzept für Flüchtlinge fest, was der Aufstellung von bis zu 40 Personenanlagen nicht widerspreche. Seine Fraktion stelle ferner fest, dass die Verwaltung gemeinsam mit der Wohnungsgesellschaft bemüht sei, Wohnungen und Häuser in massiver Bauweise anzukaufen bzw. anzumieten, was ebenfalls der Vorgabe der dezentralen Unterbringung entspreche.

 

Aufgrund der von der Verwaltung erstellten Bewertungsmatrix schlage die SPD-Fraktion den Standort „Dille“ anstelle des Standortes an der Dionysiusstraße vor, weil im Bereich „Dille“ die Sozialraumstruktur erheblich besser sei, als an der Dionysiusstraße und der Jägerstraße. Komplikationen sehe seine Fraktion bei dem Standort „Dille“ mit den Schaustellern zur Kirmes nicht.

Unabhängig davon halte die SPD-Fraktion die Kasernengrundstücke als Standort für mobile Wohneinheiten nicht für geeignet.

 

Frau Overesch berichtet, dass die Standortfrage für die mobilen Wohneinheiten auch bei der CDU-Fraktion eine wesentliche Rolle gespielt habe. Die beiden von der Verwaltung vorgeschlagenen Standorte an der Jägerstraße und der Dionysiusstraße würden sich am Stadtrand befinden, wo Integration nur sehr schwer möglich sei. Daher habe sich die CDU-Fraktion auch für den Standort „Dille“ für eine mobile Wohneinheit entschieden.

Darüber hinaus trägt sie folgenden Änderungsantrag vor:

 

1.   Der Rat hat die Beschaffung von 2 mobilen Wohneinheiten beschlossen. Davon wird sofort eine mobile Wohneinheit zur Unterbringung von ca. 40 Flüchtlingen beschafft. Diese Wohneinheit soll am Standort „Dille“ in Mesum errichtet werden.

 

2.   Weiter beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Prüfung folgender Punkte:

 

      -  Es erfolgt kurzfristig ein erneuter Aufruf an die Bürgerschaft, Wohnungen zum Kauf oder zur Miete für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen.

      -  Die Verwaltung soll in enger Zusammenarbeit mit der städtischen Wohnungsgesellschaft und den weiteren Akteuren der Wohnungswirtschaft in Rheine nach Möglichkeiten der Unterbringung von Flüchtlingen suchen und diese sondieren.

      -  Mit den Verantwortlichen/Verwaltern der Damloup-Kaserne soll die Frage erörtert werden, ob in bestehenden Gebäuden des Geländes eine Unterbringung von Flüchtlingen möglich ist.

      -  Es ist zu prüfen, ob das sog. „Münsteraner Modell“ zur Unterbringung von Flüchtlingen auch in Rheine umsetzbar ist.

      -  Die Verwaltung soll im Besitz der Stadt Rheine befindliche Grundstücke benennen, auf denen Flüchtlingsunterkünfte in konventioneller Bauweise errichtet werden können.

      Die Verwaltung hat in der nächsten Ratssitzung über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten.

      Über die Beschaffung der 2. mobilen Wohneinheit wird frühestens nach Vorlage der Prüfergebnisse und aktuellen Flüchtlingszahlen entschieden.

 

Herr Roscher erkennt viele Punkte im Antrag der CDU-Fraktion wieder, die auch in der SPD-Fraktion beraten worden seien, wie z. B. das „Münsteraner Modell“. Dabei sei seine Fraktion zu der Überzeugung gekommen, dass dieses im Prinzip mit der Wohnungsgesellschaft in der Vergangenheit schon durchgeführt worden sei, denn die private städtische Wohnungsgesellschaft habe massiv erstellte Wohngebäude mit Flüchtlingen belegt. Er gibt zu bedenken, dass die massive Bauweise erheblich teurer sei, als die mobilen Wohneinheiten.

Hinzu komme der zeitliche Aspekt, der vor dem Hintergrund der zu erwartenden Flüchtlinge eine wesentliche Rolle spiele. Die Verwaltung habe die Problematik in der Vorlage so plausibel dargestellt, dass die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag für die Anschaffung von 2 mobilen Wohneinheiten für je 40 Personen zustimmen könne.

Da der Antrag der CDU-Fraktion vorher nicht bekannt gewesen sei, bittet er um kurze Sitzungsunterbrechung, um hierüber fraktionsintern nochmals beraten zu können.

 

Herr Reiske signalisiert seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Zustimmung zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion, weil er verschiedene Gesichtspunkt berücksichtige. So gebe es einen Aufnahmedruck bei der Stadt bezüglich der zu erwartenden Flüchtlinge, dem man mit der Anschaffung einer mobilen Wohneinheit nachkomme. Da es in der Vergangenheit schon positive Rückmeldungen aus der Bevölkerung nach öffentlichen Aufrufen bezüglich der Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge gegeben habe, sollte durchaus ein weiterer Versuch durchgeführt werden, um das dezentrale Unterbringungskonzept weiterhin zu fördern. Die Anmietung oder der Ankauf von Wohnungen oder Gebäuden sei aus Sicht der GRÜNEN der Anschaffung einer 2. mobilen Wohneinheit vorzuziehen, denn dadurch könne schneller und unmittelbar auf den Bedarf reagiert werden. Im Übrigen verbaue die Stadt Rheine sich mit diesem Änderungsbeschluss nichts, denn bis zur nächsten Ratssitzung könne man immer noch die Anschaffung einer 2. mobilen Wohneinheit beschließen.

 

Auch Herr Ortel zeigt große Sympathien für den von Frau Overesch vorgetragenen Änderungsbeschluss, weil sich die ursprünglich angenommenen Szenarien bezüglich der Anschaffung von mobilen Wohneinheiten geändert hätten. Die Anschaffung würde heute ca. 6 bis 9 Monate betragen. Die Herrichtung konventioneller Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber sei schneller umzusetzen. Dennoch möchte er die Verwaltung bitten, zu den im CDU-Antrag aufgeworfenen Fragen in der heutigen Sitzung einen Sachstandsbericht zu geben und mögliche Szenarien aufzuzeigen.

 

Frau Overesch macht nochmals deutlich, dass durch den geänderten Beschlussvorschlag die Anschaffung der 2. mobilen Wohneinheit nicht infrage gestellt werden solle. Vielmehr sollten vor der Aufstellung einer 2. Anlage alle anderen aufgezeigten Möglichkeiten zur Beschaffung von Wohnraum genutzt werden.

 

Frau Floyd-Wenke ist der Überzeugung, dass auch bei der Anschaffung zunächst nur einer Wohneinheit und Ausnutzung der demnächst aus der Öffentlichkeit angebotenen Wohnungen auf die Anschaffung der 2. mobilen Wohnanlage nicht verzichtet werden könne. Sie sei damit einverstanden, dass die 1. mobile Wohneinheit so schnell wie möglich in Mesum aufgestellt werde. Aber auch die anderen in der Vorlage aufgeführten Standorte würden bei den zu erwartenden Flüchtlingszahlen im nächsten bzw. übernächsten Jahr benötigt, um dort weitere mobile Wohneinheiten aufstellen zu können.

In diesem Zusammenhang möchte Frau Floyd-Wenke wissen, wie und wann die Verwaltung beabsichtige, die Nachbarn dieser Standorte zu informieren.

 

Herr Berardis begrüßt die sich abzeichnende einvernehmliche interfraktionelle Lösung für die Bereitstellung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber. Er plädiert nochmals aufgrund der in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen dafür, unbedingt an das dezentrale Unterbringungskonzept festzuhalten, sodass die Anschaffung mobiler Wohneinheiten nur nachrangig zu sehen sei.

 

Frau Dr. Kordfelder trägt den konkretisierten Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion nochmals vor und stellt dabei fest, dass die Prüfaufträge in weiten Teilen schon von der Verwaltung vorgenommen worden bzw. Einzelheiten noch in der Bearbeitung seien, denn die Unterbringungsproblematik für Flüchtlinge und Aussiedler sei auch für die Verwaltung derzeit das dringlichste Thema.

 

Anschließend unterbricht Frau Dr. Kordfelder um 18:20 Uhr die Ratssitzung zur Beratung des von der CDU-Fraktion eingebrachten Änderungsantrags und eröffnet sie erneut um 18:40 Uhr.

 

Frau Dr. Kordfelder stellt fest, dass zwischen den Fraktionen ein Konsens zum Änderungsbeschluss der CDU-Fraktion zustande gekommen sei. Allerdings solle der Punkt 3 des Änderungsbeschlusses wie folgt geändert werden:

 

3.   Der Standort der 2. mobilen Wohneinheit wird nach Vorlage der aktuellen Prüfergebnisse bzw. der aktuellen Flüchtlingszahlen festgelegt.

      Bei entsprechender Entwicklung wird die Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss oder per Dringlichkeitsbeschluss, spätestens  jedoch in der Ratssitzung am 23. Juni 2015 gefasst.

 

Herr Gausmann informiert die Anwesenden anschließend über die derzeitige Unterbringungssituation und weist darauf hin, dass zwischen Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten würden, und Personen, die in städtischen Wohnungen betreut würden, zu unterscheiden sei. Nicht die Asylbewerber, sondern die Personen, die in städtischen Wohnungen betreut würden, würden die Wohnraumproblematik auslösen.

Ferner gibt er zu bedenken, dass das Bundesamt für Migration alle 3 Monate eine Anpassung der Asylbewerberzahlen herausgebe, weil nur alle 3 Monate die Folgeanträge dem Kontingent der Kommunen zugeschlagen würden.

Ende Februar 2015 seien 520 Personen in städtischen Wohnungen betreut worden. Heute seien es noch 502 Personen. Die Differenz sei deshalb zustande gekommen, weil 50 Personen nachträglich mit Wirkung vom 1. Februar 2015 vom Bundesamt für Migration auf das städtische Kontingent angerechnet worden seien. Wenn dieses nicht erfolgt wäre, hätte die Stadt Rheine in letzter Zeit 50 Personen zusätzlich aufnehmen müssen, für die derzeit keine Unterbringungsmöglichkeiten bestanden hätte.

Weiter berichtet er, dass im Dezember 2014 und Januar 2015  9 Personen im Kloster Bentlage und 14 Personen im TaT untergebracht worden seien. Dieser Wohnraum stehe derzeit aufgrund anderweitiger Nutzung nicht mehr zur Verfügung. Darüber hinaus seien auch 12 Personen in Hotels untergebracht worden, weil es keine alternativen Unterbringungsmöglichkeiten gegeben habe.

Herr Gausmann rechnet bis zum Ende des Jahres mit ca. 750 Personen, die in städtischen Wohnungen zu betreuen seien.

 

Zu der von Frau Floyd-Wenke gestellten Frage nach der Information der Nachbarn von Standorten mobiler Wohnanlagen antwortet Herr Linke, dass die Verwaltung beabsichtigt habe, die Nachbarn der geplanten Standorte für mobile Wohneinheiten selbst zu informieren. Leider sei die Presse der Verwaltung zuvor gekommen. Er gehe davon aus, dass die Zeitung nach der heutigen Standortberatung in öffentlicher Ratssitzung auch in ihrer morgigen Ausgabe hierüber berichten werde. Unabhängig davon werde die Verwaltung den Anwohnern Ansprechpartner, wie z. B. Sozialarbeiter und Hausmeister, namentlich benennen, die sie ggf. bei auftretenden Problemen ansprechen könnten.

 

Herr Krümpel weist ergänzend darauf hin, dass die Verwaltung derzeit kurz vor der Bereitstellung von 4 Gebäuden zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen stehe, und zwar handele es sich hierbei um 2 Wohneinheiten am Emstor, 2 Wohneinheiten in Mesum, 3 Wohneinheiten im Bereich Dorenkamp und 2 Wohneinheiten im Bereich Stadtberg.

 

Herr Berardis richtet abschließend die Bitte an die Verwaltung, auch den Vorsitzenden des Integrationsrates über die heutige Entscheidung des Rates in Kenntnis zu setzen, denn auch der Integrationsrat habe sich mit dieser Problematik intensiv auseinandergesetzt.


Beschluss:

 

1.     Der Rat der Stadt Rheine beschließt, eine mobile Wohneinheit für bis zu 40 Asylbewerber(innen) am Standort „Dille“ in Mesum zu errichten.

 

2.     Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung folgender Punkte:

 

·                Es erfolgt kurzfristig ein erneuter Aufruf an die Bürgerschaft, Wohnungen zum Kauf oder zur Miete für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen.

 

·                Die Verwaltung soll in enger Zusammenarbeit mit der städtischen Wohnungsgesellschaft und den weiteren Akteuren der Wohnungswirtschaft in Rheine Möglichkeiten der Unterbringung von Flüchtlingen sondieren.

 

·                Mit den Verantwortlichen/Verwaltern der Damloup-Kaserne soll die Frage erörtert werden, ob in bestehenden Gebäuden des Geländes eine Unterbringung von Flüchtlingen möglich ist.

 

·                Es ist zu prüfen, ob das so genannte „Münsteraner Modell“ zur Unterbringung von Flüchtlingen auch in Rheine umsetzbar ist.

 

·                Die Verwaltung soll im Besitz der Stadt befindliche Grundstücke benennen, auf denen Flüchtlingsunterkünfte in konventioneller Bauweise errichtet werden können.

 

Die Verwaltung hat spätestens in der nächsten Ratssitzung über die Ergebnisse der Prüfungen zu berichten.

 

3.     Der Standort für die zweite mobile Wohneinheit wird nach Vorlage der aktuellen Prüfungsergebnisse bzw. der aktuellen Flüchtlingszahlen festgelegt.

Bei entsprechender Entwicklung wird die Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss oder per Dringlichkeitsbeschluss, spätestens jedoch in der Ratssitzung am 23. Juni 2015, gefasst.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig bei 1 Stimmenthaltung