Beratungsergebnis: zurückgestellt

00:41:00

 

Herr Linke führt in die Vorlage ein.

 

Dem Vorschlag der Verwaltung entsprechend scheidet die Kinderland gGmbH aus Gründen der Trägervielfalt aus dem weiteren Trägerauswahlverfahren aus. Die verbliebenen 2 Bewerber wurden seitens der Verwaltung mit dem vorgegebenen Kriterienkatalog abgeglichen. Demnach würde die Arbeiterwohlfahrt 30 Punkte und der Jugend- und Familiendienst 29 Punkte erhalten.

 

In diesem Zusammenhang wurde seitens der CDU Fraktion ein Antrag gestellt, der der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt ist. Dieser Antrag sieht eine Modifizierung des bisherigen Kriterienkataloges vor; eine Trägerauswahl wäre dann aber erst in der nächsten JHA-Sitzung möglich.

 

Herr Linke weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Verschieben der Trägerentscheidung auf den 11.06.2015 kein Problem darstellt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Jansen teilt Herr Linke mit, dass eine Überarbeitung des Kriterienkataloges keine rechtlichen Probleme verursachen wird; eine Klärung ist über den städtischen Justitiar erfolgt.

 

Zu Punkt 2 des Antrages der CDU entsteht im Ausschuss die Frage, wie der Begriff „Trägervielfalt“ konkretisiert werden kann. Der Ausschuss folgt letztendlich dem Vorschlag von Herrn Gausmann, das Kriterium der Trägervielfalt zu modifizieren. Er schlägt vor, zukünftig eine Punktvergabe im Hinblick auf die Anzahl der bereits vorhandenen Betreuungsplätze eines Trägers in Rheine vorzunehmen mit folgender Konsequenz: bietet ein Bewerber bereits 50 Betreuungsplätze in Rheine an, bedeutet diese die Vergabe von 3 Punkten, multipliziert mit einer Gewichtung von 3; 60 Plätze bedeuten 2 Punkte multipliziert mit einer Gewichtung von 3, und 80 Plätze bedeuten 1 Punkt ebenfalls multipliziert mit der Gewichtung von 3.

 

Hinsichtlich des Punktes 3 des Antrages der CDU entsteht ebenfalls eine rege Diskussion im Ausschuss. Herr Linke schlägt im Laufe der Diskussion vor, 0 Punkte bei einem „nicht erfüllten“ Kriterium zu vergeben, 1 Punkt soll vergeben werden, sofern der Punkte „teilweise erfüllt“ wurde und 2 Punkte werden vergeben, sofern das Kriterium „voll erfüllt“ wurde. Im Anschluss an diese Punktevergabe schlägt Herr Linke die Multiplikation mit dem Gewichtungsfaktor vor. Die Ausschussmitglieder stimmen seiner Argumentation hinsichtlich der Durchführung eines zweistufigen Verfahrens zu.

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung hinsichtlich des Antrages der CDU-Fraktion informiert Herr Fühner darüber, dass der Bauausschuss am 22.01.2015 beschlossen hat, die erste Entwurfsplanung in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Jugendhilfe- und dem Bauausschuss vorzustellen.

Herr Fühner schlägt eine gemeinsame Sitzung am 11.06.2015 vor, in dem der Vorstellung der Entwurfsplanung ein Zeitfenster von max. 1 Stunde eingeräumt wird. Der Ausschuss ist hiermit einverstanden.

 

 


Beschluss:

 

1.   Die Kinderland gGmbH wird in das Trägerauswahlverfahren "Thieberg"

     einbezogen und bewertet.

 

2.   Der Kriterienkatalog wird um das Kriterium "Trägervielfalt" unter Berücksichtigung der im Jugendamtsbezirk Rheine vorhandenen Plätze eines Trägers ergänzt und mit einem Gewicht von "drei" versehen.

 

3.   Innerhalb der Kriterien wird die Differenzierung zugelassen mit folgenden Bewertungsmöglichkeiten:

0 Punkte      (das Kriterium wurde nicht erfüllt)

1 Punkt        (das Kriterium wurde teilweise erfüllt)

2 Punkte      (das Kriterium wurde voll erfüllt).

Anschließend erfolgt eine Multiplikation mit dem für das Kriterium festgelegten Gewichtungsfaktor.

 


Abstimmungsergebnis:          

 

zu 1:                                     9 Ja-Stimmen

                                             0 Nein-Stimmen

                                             5 Enthaltungen

 

zu 2:                                     einstimmig bei einer Enthaltung

 

zu 3:                                     einstimmig