Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

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Herr Dörtelmann erläutert zur Vorlage, dass hier zwei Anträge abgearbeitet wurden. Zum einen der Antrag der Firma Aldi auf Erweiterung des Marktes im Bereich Dutumer Kreisel und zum anderen der Antrag auf Ansiedlung eines Drogeriemarktes auf einer Fläche westlich der Felsenstraße.

 

Herr Doerenkamp führt aus, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag so zustimmen werde. Die vorab Betrachtung durch den Gutachter sei nachvollziehbar. Probleme sehe er noch bei der verkehrlichen Entwicklung und fragt nach, ob Aldi im Falle einer Erweiterung auch mehr Stellplätze nachweise müsse.

 

Herr Dörtelmann antwortet, dass für beide Vorhaben noch die Verkehrsgutachten gemacht werden müssen. Die Investoren müssen hier eine vernünftige Gesamtlösung finden.

 

Herr Grawe versagt für die Fraktion Bündins 90/DIE GRÜNEN seine Zustimmung zu dem Beschluss. Seiner Meinung nach müsse zunächst auf die Überarbeitung des gesamten Einzelhandelsgutachten gewartet werden. Eine Einzelbetrachtung für den Bereich Felsenstraße sei nicht sinnvoll.

 

Herr Bems sagt die Zustimmung seiner Fraktion SPD zu dem Beschluss zu.

 

Herr Gude schließt sich den Aussagen von Herrn Grawe an. Seiner Meinung nach könne die Erweiterung von Aldi und auch Lidl ohne das neue Gesamtgutachten nicht beurteilt werden. Wie sich diese Erweiterung auf die anderen Zentren auswirkt sei fraglich.

 

Herr Dörtelmann erklärt, dass eine Sortimentserweiterung bei Aldi nicht im Vordergrund stehe. Vielmehr gehe es um die bessere Präsentation der Waren, breitere Gänge und die Erweiterung im Bereich Backwaren. Die Versorgungsstruktur für die Einwohner werde durch die Erweiterung gesichert und gefestigt. Neu in diesem Bereich sei lediglich der Drogeriemarkt, der aber vom Gutachter Junker und Kurse als sinnvolle Ergänzung und unproblematisch für diesen Standort beurteilt wurde.

 

Herr Jansen von der Fraktion „Die Linke“ wird dem Beschluss nicht zustimmen, da auch er das neue Gutachten abwarten möchte. 

 

 


Beschluss:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: "Erweiterung Nahversorgungszentrum Felsenstraße", der Stadt Rheine zu ändern.

Gegenstand dieser Änderung ist die Erweiterung des Nahversorgungszentrums an der Felsenstraße durch Umwandlung einer "Wohnbaufläche" in "Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel" und Erhöhung der bisher vorgegebenen Obergrenzen für einzelne Sortimente der Sonderbaufläche.

 

Der Änderungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

 

 

im Norden:  durch die Südseite der Neuenkirchener Straße,

im Osten:    durch die östliche Grenze der Flurstücke 669, 845 und 663,

im Süden:    durch die Nordseite der Nienbergstraße und der Wallnussstraße,

im Westen:  durch die westliche Grenze des Flurstücks 1072.

 

Alle genannten Flurstücke liegen in der Flur 111, Gemarkung Rheine Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsentwurf geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine), Kennwort: "Erweiterung Nahversorgungszentrum Felsenstraße", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           mehrheitlich beschlossen bei 1 Nein-Stimme und

                                             2 Enthaltungen