Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

01:11:25

 

Herr Dörtelmann erläutert, dass auf dem Grundstück eine 2-3 geschossige Bebauung entlang der Neuenkirchener Straße /Ecke Felsenstraße möglich sei. Grundlage für die Festsetzungen war das bereits vorgestellte Konzept des Antragstellers.

 

 

Des Weiteren sei aus den textlichen Festsetzungen zu entnehmen, dass auf dem Grundstück ein Drogeriefachmarkt, Einzelhandel, Gastronomie, Büros und Praxen sowie Wohnen und soziale Einrichtungen möglich seien.

 

 


Beschluss:

 

I.       Aufstellungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 333, Kennwort: "Felsenstraße - West", der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden:      durch die Südseite der Neuenkirchener Straße,

im Osten:        durch die Westseite der Felsenstraße,

im Süden:       durch die Nordseite der Walnussstraße,

im Westen:     durch die westliche Grenze des Flurstücks 1072.

 

Das genannte Flurstück befindet sich in der Flur 111, Gemarkung Rheine Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 333, Kennwort: "Felsenstraße – West“, der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           mehrheitlich beschlossen bei 1 Enthaltung und

                                             1 Nein-Stimme