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Herr Gerdes von der Stadtplanung stellt den Ausschussmitgliedern kurz einige Details der Vorentwurfplanung für das Baugebiet Mesum-Nord Teil III vor. Im Teil III seien ca. 60 Bauplätze geplant, auf denen eine Einzel- und Doppelhausbebauung zugelassen werden soll. Es handelt sich hier um ein allgemeines Wohngebiet mit maximal 2 Wohneinheiten pro Gebäude. Nebenanlagen werden ebenfalls begrenzt möglich sein. Die Baufelder wurden großzügig geplant, damit auch die Eigentümer im Bestand die Möglichkeit haben, gegebenenfalls mit einem Wintergarten oder ähnlichem ihr Gebäude zu erweitern. Herr Gerdes führt weiter aus, dass der Umweltbericht und die Artenschutzprüfung bereits vorliegen und hier keine Probleme zu erwarten seien.

 

Herr Doerenkamp bittet um einen kurzen Sachstand zum Flächenerwerb.

 

Herr Gerdes erläutert, dass zeitgleich zum Bebauungsplanverfahren auch das Umlegungsverfahren laufe. Gespräche mit den Eigentümern wurden bereits geführt, hier gab es bisher keine Probleme. Eingeplant werden soll auch eine Option für den Bau einer Kindertagesstätte mit 2 bis 3 Gruppen. Hierfür sei eine Fläche westlich des Hohe Heideweges vorgesehen.

 

Herr Kutheus gibt zu Bedenken, dass hierfür dann auch eine „Tempo 30 Zone“ geplant werden müsse.

 

Herr Schröer antwortet, dass die Planungen noch nicht so weit ins Detail gehen.

 

Herr Kutheus fragt nach, wie die Wasserableitung bei Starkregenereignissen geplant sei.

 

Herr Dörtelmann antwortet, dass hierfür an geeigneten Stellen in den Straßenräumen Überläufe eingeplant werden, die dem Wasser die Möglichkeit bieten, schneller abzulaufen.

 

Herr Cosse fragt nach, warum die Bebauung auf 2 Wohneinheiten pro Gebäude beschränkt werde.

 

Herr Dörtelmann führt aus, dass es sich hier um ein klassisches Einfamilienhausgebiet handele. Ohne diese Beschränkung könnte es möglicherweise zu einer unerwünschten Verdichtung aufgrund einer intensiveren Bebauung kommen.

 

 


Beschluss:

 

I.       Beschluss zur Fortführung der Planung

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, die mit Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ vom 02. Juni 2004 verfolgte Gesamtplanung „Mesum-Nord“ zur geordneten Wohnbauflächenentwicklung mit dem vorliegenden Bebauungsplanvorentwurf für den III. Teilabschnitt fortzuführen.

 

Der räumliche Geltungsbereich der vorliegenden Planung entspricht der Darstellung in der Vorentwurfs-Planzeichnung und ist hierdurch geometrisch eindeutig festgelegt und begrenzt. Die Begrenzungen können wie folgt beschrieben werden:

 

Im Westen …………  endet das Plangebiet am Landschaftsschutzgebiet „Köttelbecke“ und an den nicht mehr im Geltungsbereich enthaltenen Flurstücke 1735, 1736, 1737, 1738, 1739, 1740 der Flur 6, Gemarkung Mesum.

 

Im Norden …………  begrenzt der Straßenzug „Bohnenkamp“, „Nielandstraße“, „Hohe Heideweg“ und das im Geltungsbereich inbegriffene „Hakenbrede“-Teilstück zwischen „Hohe Heideweg“ und „Thiestraße“

                             den Geltungsbereich.

 

Im Osten ……………  grenzt der Geltungsbereich an die „Thiestraße“.

 

Im Süden …………    markieren die „Rheiner Straße“ und die Wohnbebauung nördlich entlang des „Lindvennweg“ die Grenze des Geltungsbereiches.

 

Das Plangebiet umfasst insgesamt etwa 5,8 ha. Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 6 der Gemarkung Mesum.

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass für den Bebauungsplan Nr. 286 , Kennwort: „Mesum-Nord - Teil III“, der Stadt Rheine gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden soll. Parallel hierzu wird die Verwaltung die gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgesehene Beteiligung der Behörden vornehmen.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender öffentlicher Unterrichtung im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung und einer 3-wöchigen Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig