Sitzung: 14.04.2015 Rat der Stadt Rheine
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Herr Krümpel
verliest die folgenden Auszüge aus dem Schreiben des Landrates vom 19.03.2015 zur
Haushaltssatzung 2015:
„Die Verringerung der
allgemeinen Rücklage um 5.482.154 € genehmige ich gemäß § 75 Abs. 4 GO NRW.“
Der Landrat des Kreises Steinfurt ist in
seinem Schreiben besonders auf die finanzielle Situation der Stadt Rheine
eingegangen und hat dazu Ausführungen gemacht, die ich auszugsweise vortragen
möchte:
„Die Haushaltslage ist seit Jahren defizitär.
Nachdem sich die Haushaltsplandaten in 2013 stabilisiert hatten, haben sich die
Planzahlen im Haushaltsplan 2014 bereits deutlich verschlechtert. Gegenüber der
2014er Planung haben sich die Planzahlen nun noch weiter verschlechtert. Der
geplante Eigenkapitalverlust gegenüber der Vorjahresplanung steigt von 2015 bis
2017 um weitere 8,098 Mio. € an. Bis Ende 2018 wird das Eigenkapital nach den
aktuellen Planungen gegenüber dem Stand von 2008 um 92,609 Mio. € auf 230,766
Mio. € abgebaut.
Rheine bemüht sich auch ohne Pflicht zur
Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes um die Reduzierung des
strukturellen Defizits. In 2006 wurde eine Strategie- und Finanzkommission
eingerichtet, in der bereits zahlreiche Konsolidierungsmaßnahmen entwickelt und
auch umgesetzt wurden. In diesem Haushaltsjahr haben Sie insbesondere mit der
Erhöhung der Grundsteuern A und B einen wirkungsvollen Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung beschlossen (3,302 Mio. €). Auf der Aufwandsseite
konnten hingegen keine nennenswerten Einsparungen erreicht werden. Ein
ausgeglichener Haushalt kann somit auch in der mittelfristigen Ergebnisplanung
nicht dargestellt werden.“