0:14:10

 

Herr Krümpel verliest die folgenden Auszüge aus dem Schreiben des Landrates vom 19.03.2015 zur Haushaltssatzung 2015:

 

„Die Verringerung der allgemeinen Rücklage um 5.482.154 € genehmige ich gemäß § 75 Abs. 4 GO NRW.“

 

Der Landrat des Kreises Steinfurt ist in seinem Schreiben besonders auf die finanzielle Situation der Stadt Rheine eingegangen und hat dazu Ausführungen gemacht, die ich auszugsweise vortragen möchte:

 

„Die Haushaltslage ist seit Jahren defizitär. Nachdem sich die Haushaltsplandaten in 2013 stabilisiert hatten, haben sich die Planzahlen im Haushaltsplan 2014 bereits deutlich verschlechtert. Gegenüber der 2014er Planung haben sich die Planzahlen nun noch weiter verschlechtert. Der geplante Eigenkapitalverlust gegenüber der Vorjahresplanung steigt von 2015 bis 2017 um weitere 8,098 Mio. € an. Bis Ende 2018 wird das Eigenkapital nach den aktuellen Planungen gegenüber dem Stand von 2008 um 92,609 Mio. € auf 230,766 Mio. € abgebaut.

 

Rheine bemüht sich auch ohne Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes um die Reduzierung des strukturellen Defizits. In 2006 wurde eine Strategie- und Finanzkommission eingerichtet, in der bereits zahlreiche Konsolidierungsmaßnahmen entwickelt und auch umgesetzt wurden. In diesem Haushaltsjahr haben Sie insbesondere mit der Erhöhung der Grundsteuern A und B einen wirkungsvollen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung beschlossen (3,302 Mio. €). Auf der Aufwandsseite konnten hingegen keine nennenswerten Einsparungen erreicht werden. Ein ausgeglichener Haushalt kann somit auch in der mittelfristigen Ergebnisplanung nicht dargestellt werden.“