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Herr Mau informiert die Ausschussmitglieder, dass er die Bürgermeisterin mit Schreiben vom 09.03.2015 aufgefordert habe, die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses vom 04.03.2015 zu den Vorlagen Nr. 032/15 und Nr. 027/15 zu beanstanden. Das Grundstück an der Catenhorner Str./Bühnertstraße sei seiner Meinung nach bei der Übertragung auf die Wohnungsgesellschaft falsch bewertet worden. Mit Schreiben vom 16.03.2015 habe die Bürgermeisterin auf sein Schreiben geantwortet, jedoch seien die Fragen seiner Ansicht nach nicht richtig beantwortet worden. Aus diesem Grund bittet er Herrn Ottenhus als Leiter der örtlichen Rechnungsprüfung, zu einigen Fragen Stellung zu nehmen.

 

Herr Ottenhus berichtet, dass er zwischenzeitlich Akteneinsicht genommen habe. Anhand der Aktenlage sei die damalige Grundstücksbewertung für ihn nachvollziehbar und unstrittig. Herr Krümpel ergänzt, dass zur Gründung der städtischen Wohnungsgesellschaft Rheine mbH die Grundstücke von einem externen Gutachter bewertet worden seien und es keine Gründe geben würde, diese Werte zu bezweifeln.