00:15:11

 

Herr Mau bittet um Mitteilung, welche Überstundenregelungen in der Stadtverwaltung gelten, ob es Regelungen zum Abbau der Überstunden geben würde und wie nicht abgebaute Überstunden in der Bilanz berücksichtigt werden.

 

Herr Ottenhus weist darauf hin, dass es interne Regelungen zur Arbeitszeit geben würde und für die Überstunden jährlich Rückstellungen in der städtischen Bilanz gebildet würden. Ergänzend teilt Herr Gausmann mit, dass es tarifrechtlich die Möglichkeit gebe, Überstunden anzuordnen und diese anschließend auszuzahlen. Sofern es dienstlich zwingend erforderlich sei, würde hiervon im Einzelfall nach Rücksprache und Zustimmung des Personalrates Gebrauch gemacht.

 

Abschließend berichtet der Ausschussvorsitzende, dass es sich bei den Überstundenregelungen um grundsätzliche (tarif-)rechtliche Regelungen des öffentlichen Dienstes handeln würde.