Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

Tonbandfundstelle: I/B/2750

 

Zu Beginn des Vortrages stellt der Leiter des Jacob-Meyersohn-Wohnverbundes, Herr Meinert kurz die Entwicklung der verschiedenen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen in Rheine dar.

Im Anschluss daran erläutert Frau Lücke vom Familienpflegeteam die inhaltliche Konzeption sowie die bisherige Praxis der Familienpflege für erwachsene Menschen mit Behinderungen in Gastfamilien.

Die Folien dieses Vortrages sind dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.

 

Frau Lücke weist darauf hin, dass die Ausgestaltung des Pflegeverhältnisses in Form einer schriftlichen Familienpflegevereinbarung erfolgt. Ein Muster dieser Familienpflegevereinbarung ist dem Protokoll als Anlage 4 beigefügt.

 

Ergänzend teilt Herr Meinert mit, dass im gesamten Wohnverbund zur Zeit 117 Menschen mit Behinderungen betreut werden; davon 5 Personen in der hier besprochenen Familienpflege.

 

Zur Frage der finanziellen Ausgestaltung des Pflegeverhältnisses teilt Frau Lücke mit, dass eine Gastfamilie zur Zeit 838 Euro monatlich als Aufwandsentschädigung erhält. Je nach Einkommen hat die zu betreuende Person einen Eigenanteil an diesen Kosten von bis zu 435 Euro zu leisten.

 


Beschluss:

 

Nach weiterer ausführlicher Erörterung des Themas nimmt der Sozialausschuss die Ausführungen von Herrn Meinert, Leiter des Jacob-Meyersohn-Wohnverbundes, und Frau Lücke vom Familienpflegeteam zum Thema „Familienpflege – Betreutes Wohnen in Gastfamilien für Menschen mit Behinderungen“ –einstimmig- zur Kenntnis.