Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 4

0:06:00

 

Frau Dr. Kordfelder erinnert daran, dass bereits am 22. Juni 2015 durch den Kreistag eines der drei städtischen Mitglieder der Verbandsversammlung für den EUREGIO-Rat gewählt werde. Es würde daher dem Kreis die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses weitergegeben werden. Dies setze allerdings voraus, dass die am 23. Juni 2015 zu treffende Ratsentscheidung nicht von der Empfehlung des HFA abweiche. Frau Dr. Kordfelder notiert unter den Punkten drei und sechs der Beschlussvorlage die von den Fraktionen entsandten Vertreter für die EUREGIO-Verbandsversammlung und den EUREGIO-Rat.

 

Es kommt zu einer Diskussion zwischen den Fraktionen CDU und SPD um die Besetzung der Funktion des persönlichen Vertreters im EUREGIO-Rat. Die Fraktion CDU besteht darauf, dass sowohl das ordentliche Mitglied, wie auch der Vertreter im EUREGIO-Rat von der CDU gestellt werden, da dies bereits im vergangenen Jahr so gehandhabt worden sei. Die SPD verweist auf die politische Gepflogenheit, dass die Vertreterposition im EUREGIO-Rat bis vor einem Jahr regelmäßig von der zweitstärksten Ratsfraktion besetzt wurde und bittet darum, zu dieser Regelung zurückzukehren.

 

Frau Dr. Kordfelder unterbricht die Sitzung um 17:18 Uhr, um den Faktionsvorsitzenden die Möglichkeit zur Klärung des Sachverhaltes zu geben.

 

Die Sitzung wird um 17:22 Uhr fortgesetzt. Die SPD-Fraktion verzichtet auf eine Kandidatur für die Vertreterposition im EUREGIO-Rat.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.     Der Rat der Stadt Rheine stimmt der der Vorlage als Anlage 1 beigefügten Satzung für den grenzüberschreitenden Zweckverband EUREGIO zu und beschließt den Beitritt zum Zeitpunkt seiner Gründung.

 

2.     Der Rat der Stadt Rheine stimmt der Erhebung eines Mitgliedsbeitrages – vorbehaltlich der von der EUREGIO-Verbandsversammlung festzusetzenden Beitragsordnung – von 0,29 € pro Einwohner und Jahr zu, wobei bis zur Auflösung des EUREGIO e. V. die Beiträge der Stadt Rheine zum grenzüberschreitenden Zweckverband mit den Beiträgen der Stadt Rheine für die Mitgliedschaft im EUREGIO e. V. verrechnet werden.

Die Haushaltsmittel für den Beitrag von 0,145 € pro Einwohner und Jahr werden bereitgestellt.

 

3.    Der Rat der Stadt Rheine benennt die folgenden Vertreter/innen sowie deren persönlichen Stellvertreter/innen für die EUREGIO-Verbandsversammlung:

 

Mitglied:                                                  persönliche/r Stellvertreter/in

 

Bürgermeister/in                                      Erster Beig. Mathias Krümpel

 

RM Udo Bonk                                          RM Norbert Kahle

 

RM Gerhard Cosse                                   RM Bernhard Kleene

 

4.     Der Rat der Stadt Rheine weist ihre/n Vertreter/innen für die Mitgliederversammlung des EUREGIO e. V. an, der Auflösung des EUREGIO e. V. nach erfolgreicher Gründung des grenzüberschreitenden Zweckverbandes EUREGIO zuzustimmen.

 

5.     Ferner weist der Rat der Stadt Rheine ihre/n Vertreter/innen an, dass abweichend von Art. 18 der Satzung des EUREGIO e. V. dessen Vermögen bei Auflösung nicht an die Mitglieder fällt, sondern auf den grenzüberschreitenden Zweckverband EUREGIO übertragen wird.

 

6.    Der Rat der Stadt Rheine empfiehlt dem Kreistag Steinfurt, der EUREGIO-Verbandsversammlung die Wahl der/des folgenden Vertreter(s)in sowie deren/dessen Stellvertreter/in der Stadt Rheine für den EUREGIO-Rat vorzuschlagen:

 

Mitglied:                                                  persönliche/r Stellvertreter/in

 

RM Udo Bonk                                          RM Norbert Kahle

 

 


Abstimmungsergebnis:           15   Ja-Stimmen

1     Nein-Stimme

4   Enthaltungen