Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 1

Tonbandfundstelle: I/B/2430

 

Herr Schöpper erläutert die Vorlage der Verwaltung.

 

Er teilt mit, dass die Stadt Rheine durch den Gesetzentwurf zur gemeindlichen Beteiligung an den SGB II-Kosten mit Mehrkosten in Höhe von 807.000,-- Euro belastet wird. Hierfür gibt es jedoch keinen sachlichen Grund, da die Gemeinden im Kreis Steinfurt nicht mit der Vermittlung und Qualifizierung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen beauftragt wurden. Diese Aufgabe wurde im Kreis Steinfurt auf die GAB KaöR übertragen. Da die Stadt Rheine nicht für die Vermittlung zuständig ist, hat sich auch keine Möglichkeit, durch eigene Vermittlungen die Fallzahlen und damit die Kosten zu beeinflussen.

 

Herr Schöpper führt weiter aus, dass die Stadt Rheine einen Brief an den Kreis Steinfurt gesandt hat, in dem auf die bestehenden Bedenken hingewiesen wurde. Gleichzeitig wurden aber auch Vorschläge unterbreitet, wie die Bereiche Akquise von Stellen und die Vermittlung optimiert werden können.

Zwischenzeitlich liegt die Antwort des Kreises vor. (Anmerkung: Das Antwortschreiben des Kreises Steinfurt wurde in der Sitzung des Sozialausschusses an die Ausschussmitglieder verteilt.)

 

Wie Herr Schöpper weiter bekannt gibt, teilt der Kreis Steinfurt grundsätzlich die Auffassung der Stadt Rheine, dass es noch Optimierungsbedarf im Bereich der Vermittlung gibt; gleichwohl gibt es Stellschrauben auf die die Stadt Rheine Einfluss nehmen kann, wie z.B. die Wohnungsbaupolitik. Der Kreis Steinfurt ist der Meinung, dass in den letzten Jahren hunderte von Sozialwohnungen in der Stadt Rheine gebaut wurden, denen keine Nachfrage der Rheinenser Bevölkerung gegenüberstand. Diese freien Wohnungen üben eine Sogwirkung auf Menschen aus den unteren Einkommenssegmenten und Arbeitlose aus. Dieser Zuzug habe ebenfalls zu einem Anstieg von SGB II-Empfängern geführt.

Die daraufhin vom zuständigen Fachbereich für die Wohnbauförderung angeforderte Stellungnahme hat ergeben, dass die Auffassung des Kreises fachlich ohne jede Substanz ist.

Ferner hat die Stadt Rheine in den vergangenen Wochen auf den verschiedenen politischen Ebenen, wie z.B. Kreistagsmitgliedern, Landtagsabgeordnete sowie Arbeitsminister Laumann, auf die Folgen dieses Gesetzentwurfes hingewiesen.

 

In der sich anschließenden Diskussion äußert sich Herr Dr. Kühn dahingehend, dass er das Schreiben des Landrates für nicht nachvollziehbar hält. Es werden unterschwellig Behauptungen aufgestellt, die nicht belegt werden. So wird z.B. die fehlende kontinuierliche Personalbesetzung im SGB II-Bereich aber auch die Qualifizierung des Personals an sich in Frage gestellt. Irgendwelche Belege für diese Behauptungen werden aber nicht genannt.

 

Herr Reiske hält die Aussage des Kreises Steinfurt, dass die Unterlassung sozial-präventiver Arbeit negative Auswirkungen auf die Finanzbelastung im SGB II-Bereich haben kann, für eine Unverschämtheit, da keine andere Kommune soviel in diesem Bereich geleistet hat wie die Stadt Rheine obwohl der Kreis Steinfurt sich in der Vergangenheit kaum an diesen Kosten beteiligt hat.

 

Herr Hemelt stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass der Sozialausschuss das Schreiben des Landrates in aller Deutlichkeit zurückweist. Er stellt für die SPD-Fraktion fest, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des SGB II-Bereich qualitativ gute Arbeit leisten.

 

Zum Schluss der Aussprache fasst der Sozialausschuss folgenden geänderten Beschluss:

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur beabsichtigten Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen an den Kosten der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II zur Kenntnis.

 

Der Sozialausschuss unterstützt ausdrücklich die Aktivitäten der Verwaltung zur Abwendung einer nicht sachgerechten Kostenbeteiligung der kreisangehörigen Kommunen an den verbleibenden Kosten des Kreises Steinfurt als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende.

 

Das Schreiben des Landrates des Kreises Steinfurt vom 12.03.2006 wird vom Sozialausschuss entschieden zurückgewiesen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme zum Schreiben des Kreises Steinfurt zu verfassen.

 


Abstimmungsergebnis:           15 Ja-Stimmen

                                               1 Enthaltung

 

(Anmerkung der Verwaltung: Das Antwortschreiben an den Landrat ist dem Protokoll als Anlage 5 beigefügt).