Herr Dr. Winter informiert, dass der Beschlussvorschlag von und im Einvernehmen mit allen Beteiligten erarbeitet wurde.
Anschließend beantwortet die Verwaltung die von den Ausschussmitgliedern gestellten Verständnisfragen.
Beschluss:
Im
Haushaltsjahr 2015 erhalten die GL-Grundschulen (Michaelschule, Annetteschule,
Marienschule Hauenhorst, Gertrudenschule, Südeschschule) sowie die weiterführenden
GL-Schulen (Sekundarschule Rheine Stadt, Sekundarschule am Hassenbrock, Euregio
Gesamtschule, Kopernikus-Gymnasium) jeweils einen Sockelbetrag. Dieser
Sockelbetrag wird je GL-Grundschule auf 4.000,00 € und je weiterführende
GL-Schule auf 6.000,00 € festgesetzt. Zusätzlich wird ein förderschülerabhängiger
Zuschussbetrag von 600,00 € je Förderschüler/in im laufenden Bestand und von
1.200,00 € je „neuem“ Förderschüler“ gewährt. Die Verteilung der Mittel erfolgt
auf Grundlage der tatsächlichen Förderschulkinder zum Stichtag 15.09.2015.
Abstimmungsergebnis: einstimmig