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Herr Gausmann führt in die Vorlage ein und bittet den Übertragungsfehler von Excel nach Word zu entschuldigen. Hierbei weist Herr Gausmann darauf hin, dass dieser Übertragungsfehler jedoch keinerlei Auswirkungen auf die weitere Berechnung hat.

Die aktualisierten Tabellen liegen den Jugendhilfeausschussmitglieder vor. Die aktuelle Fassung wird nach der heutigen Sitzung in Session eingepflegt.

 

Herr Gausmann erläutert die diesjährige, neue Vorgehensweise der Jugendhilfeplanung. Der Nachfragebedarf im U3-Bereich wurde nicht anhand der theoretischen Annahme 30% in Tagespflege und 70% in Kindertageseinrichtungen ermittelt, sondern nach den tatsächlich vorliegenden Anmeldungen. Im Rahmen der Budgetgespräche wurde der Bedarf im U3-Bereich in Kindertageseinrichtungen mit rund 26% ermittelt. In der Vergangenheit wurde rechnerisch in der Tagespflege ein Fehlbedarf an Plätzen angezeigt, der in der Realität nie vorkam. Alle Kinder, die einen Platz in der Tagespflege haben wollten, konnten bisher in Rheine auch versorgt werden.

 

Herr Gausmann erläutert weiterhin, dass sich die Bedarfssituation in den drei Planungsbezirken unterschiedlich darstellt. Während sich nach derzeitiger, mittelfristiger Planung im Südraum und links der Ems eine ausreichende Versorgung abzeichnet, sehe die Situation im Bereich rechts der Ems problematisch, fast beängstigend aus.

Hier müssen zwingend neue Kindertageseinrichtungen gebaut werden. Die Situation im Planungsbezirk rechts der Ems stellt sich insgesamt beunruhigend dar. In diesem Zusammenhang macht Herr Gausmann darauf aufmerksam, dass die in den kommenden Jahren abgängigen mobilen Raumsysteme bisher nicht berücksichtigt sind. Allein diese Abgänge würden eine weitere Einrichtung im Planungsbezirk rechts der Ems rechtfertigen. Eine weitere Alternative wäre, dass die U3-Pätze, deren Zweckbindung wegfällt, mit Ü3-Kinder zu belegen, um den Rechtanspruch erfüllen zu können. Dieses möchte man jedoch unbedingt vermeiden.

Herr Gausmann weist darauf hin, dass man aller Wahrscheinlichkeit nach über weitere, zeitlich befristete mobile Raumsysteme bereits zum Kitajahr 2016/2017 nachdenken müsse, da die fehlenden Plätze im Planungsbezirk rechts der Ems nicht mehr durch Überbelegungen abgedeckt werden können und ein Neubau baurechtlich in der Kürze der Zeit nicht realisierbar ist.

Herr Gausmann berichtet, dass die Errichtung eines mobilen Raumsystems planungsrechtlich einfacher umzusetzen ist, als der Bau einer festen Einrichtung. Herr Gausmann kündigt an, dass man bis spätestens Anfang nächsten Jahres den Ausschuss über den Bedarf informieren wird.

Letztlich seien die Flüchtlingskinder auch nicht eingeflossen, da man die Anzahl nicht genau prognostizieren kann. Ferner ist man auch von einer stabilen U3-Bedarfsquote ausgegangen. Er berichtet, dass in Städten wie München die U3-Bedarfsquote bei 80% liegt. Zukünftige müsse man auch in Rheine von meinem steigenden U3-Bedarf ausgehen. Herr Gausmann macht deutlich darauf aufmerksam, dass die Planung höhst konservativ gerechnet hat

 

Herr Gausmann berichtet, dass die Kindergartenbedarfsplanung auch in der AG 78 mit den Trägern diskutiert worden ist. Aus der AG 78 kam die Anregung offensiver zu planen, zum einen was die mobilen Raumsysteme angeht, zum anderen was die U3-Nachfrage betrifft.

 

Herr Dörnhoff (CDU) bedankt sich für die umfangreiche Vorlage, die eine gute Übersicht für eine mittelfristige Planung darstellt und bitte um eine Erweiterung des Beschlussvorschlages. Folgende Punkte werden benannt:

·       Bis zu den Haushaltsplanberatungen 2016 sollte im Bereich rechts der Ems eine Fläche gefunden werden.

·       Grundsätzlich dürfe die Planung nicht mit mobilen Raumsystem planen, man müsse sich diese jedoch sichern, wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen.

·       Bei den U3-Plätzen, deren Zweckbindung wegfällt, müsse die Planung unbedingt darauf achten, dass diese Plätze weiterhin für U3-Kinder zur Verfügung stehen, da hier von einem steigenden Bedarf auszugehen ist.

·       Dass die wohnortnähe nicht immer gesichert sei, damit könne man zwar übergangsweise leben, dauerhaft müsse jedoch die Planung darauf achten, dieses Manko aufzuheben.

·       Hinsichtlich der Reservefläche für eine 2-gruppige Kita im Baugebiet Mesum Nord, sollte in dieser Fläche von vornherein eine Ausbauoption eingeplant werden, so dass eine Gruppenerweiterung jederzeit möglich ist, auch wenn der Südraum zurzeit abgesichert ist.

 

Herr Dörnhoff berichtet, dass er sich der Argumentation der Verwaltung anschließe, die berichtete, dass es rechnerisch nicht möglich sei, die genaue Anzahl der Flüchtlingskinder zu ermitteln.

 

Herr Dörnhoff verweist auf die Ü3- Kinder die zu 97,5% eine Kindertageseinrichtung besuchen. Hier stelle sich die Frage was mit den restlichen 2,5%, also 52 Kindern ist. Warum gehen sie nicht in eine Kita? Wird evtl. was versäumt? Werden Dinge übersehen? Auch wenn es schwer ist, sollte man diesen Fragen nachgehen. Herr Dörnhoff stellt klar, dass es hier nicht zwingend um gefährdete Kinder handelt, dennoch sollte man der Sache auf den Grund gehen und dieses im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit genauer untersuchen. Über die Wanderungsgewinne und die positive Begriffsbestimmung freut man sich und die Stadt Rheine will auch weiterhin familienfreundlich bleiben und daran weiterarbeiten.

Herr Dörnhoff ergänzt, dass man dem vorliegenden Beschluss zustimmt und bis zur nächsten Haushaltsplanberatung um eine Erweiterung/Fortschreibung der Bedarfsplanung bittet. Die Berechnung in der Fortschreibung soll folgende Punkte berücksichtigen:

·       ohne mobile Raumsysteme

·       ohne Überbelegungen

·       ohne nicht dauerhaft genehmigte Gruppen

·       Berücksichtigung aller bestehenden und geplanten Einrichtungen

·       Unberücksichtigt bleiben die Anpassung der U3-Bedarfquote und eine Prognose der Flüchtlingskinder.

 

Zum erweiterten Beschluss ergänzt Herr Fühner, dass die Reservefläche in Mesum Nord, nicht wie angedacht für eine 2-gruppige, sondern für eine 3-gruppige Kindertageseinrichtung reserviert werden soll.

 

Frau Stockel (SPD) bedankt sich ebenfalls für die umfangreiche Vorlage bei der Verwaltung und berichtet, dass ihre Fraktion den vorliegenden Beschluss mit den Erweiterungen des Schlussvorschlages der CDU mittragen werde.

 

Herr Gausmann macht deutlich, dass der Nichtbesuch einer Kindertageseinrichtung keine Pflichtverletzung darstelle, es gebe keine Kindergartenpflicht, wie die Schulpflicht. Sofern Hinweise auf Kindeswohlgefährdung hindeuten, würde der Allgemeine Soziale Dienst sofort reagieren.

 

Sodann erfolgt der Beschluss über die Kindergartenbedarfsplanung mit der erweiterten Beschlussempfehlung zur Fortschreibung.

 

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für die Kindergartenjahre 2016/17 bis 2019/20.

Ergänzend sollen folgende Punkte einbezogen werden:

 

·       Bis zu den Haushaltsplanberatungen 2016 soll im Bereich rechts der Ems eine Fläche gefunden werden.

 

·       Grundsätzlich dürfe die Planung nicht mit mobilen Raumsystemen planen, man müsse sich diese jedoch sichern, wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen.

 

·       Bei den U3-Plätzen, deren Zweckbindung wegfällt, müsse die Planung unbedingt darauf achten, dass diese Plätze weiterhin für U3-Kinder zur Verfügung stehen, da hier von einem steigenden Bedarf auszugehen ist.

 

·       Dass die Wohnortnähe nicht immer gesichert sei, damit könne man zwar übergangsweise leben, dauerhaft müsse jedoch die Planung darauf achten, dieses Manko aufzuheben.

 

·       Im Baugebiet Mesum Nord-Teil III, sollte die Reservefläche nicht wie angedacht für eine 2-gruppige, sondern für eine 3-gruppige Kindertageseinrichtung reserviert werden. In dieser Fläche soll von vornherein eine Ausbauoption eingeplant werden, so dass eine Gruppenerweiterung jederzeit möglich ist, auch wenn im Südraum zurzeit der Bedarf abgesichert ist.

 

·       Die Berechnung in der Fortschreibung soll folgende Punkte berücksichtigen:

  • ohne mobile Raumsysteme

 

  • ohne Überbelegungen

 

  • ohne nicht dauerhaft genehmigte Gruppen

 

  • Berücksichtigung aller bestehenden und geplanten Einrichtungen

 

  • Unberücksichtigt bleiben die Anpassung der U3-Bedarfquote und eine Prognose der Flüchtlingskinder.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig