Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

02:24:00

 

Herr Gausmann führt in die Vorlage ein.

 

Er erläutert ergänzend, dass im Bereich der Vormundschaften/Pflegschaften derzeit 3 Mitarbeiter/Innen (1 Mitarbeiter ganztags und 2 Mitarbeiterinnen in Teilzeit) tätig sind. Es gibt in diesem Bereich eine gesetzlich festgelegte Grenze von 50 Fällen pro Mitarbeiter/In. Aufgrund von derzeit aktuell vorhandenen 108 Fällen war es erforderlich, Überstunden anzuordnen, um einen Gesetzesverstoß zu verhindern.

 

Ohne weitere Diskussion nimmt der Jugendhilfeausschuss das Berichtswesen 2015 zum Stichtag 31.05.2015, Produktgruppe Jugendamt zur Kenntnis.

 

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Fachbereich

Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugendamt – mit dem Stand der Daten zum 31.05.2015 zur Kenntnis.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig