Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

0:51:55

 

Die Mitglieder des Verwaltungsrates Sparkasse erklären sich zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages für befangen und nehmen zur Abstimmung hierüber im Zuhörerraum Platz.

 

Herr Bonk übernimmt zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages die Leitung der Ratssitzung.

 

Herr Ortel weist darauf hin, dass seine Fraktion sich bei diesem und einigen der nächsten Tagesordnungspunkte der Stimme enthalten werde, weil sie in den entsprechenden Gremien der Beteiligungsgesellschaften nicht vertreten sei.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine

 

1.   erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2014 Entlastung.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen

 

 

2.   beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe von 849.482,00 € wie folgt zu verwenden:

 

Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c SpkG NRW wird ein Teilbetrag 249.482,00 € in die Sicherheitsrücklage eingestellt.

 

Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b SpkG NRW ist ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 600.000,00 € an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen