Beratungsergebnis: abgelehnt

I/A/2555

 

Frau Dr. Kordfelder weist darauf hin, dass für Beamtinnen und Beamte die gleichen Vor- und Nachteile gelten sollten wie für die tariflich Beschäftigten. Das gelte auch für die leistungsorientierte Bezahlung, durch die alle Bediensteten gleichbehandelt werden sollten.

 

Herr Niehues berichtet, die CDU-Fraktion habe lange und kontrovers über dieses Thema diskutiert mit dem Ergebnis, dass sie mehrheitlich dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Die CDU-Fraktion wisse um die Leistungsbereitschaft der Beamten im Rathaus und deren Belastung. Man wisse auch, dass den Beamtinnen und Beamten in den letzten Jahren erhebliche Einschränkungen zugemutet worden seien. Aber auch die Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft hätten diese Belastungen in den letzten Jahren hinnehmen müssen.

 

Der Ansatz der Verwaltung, eine bestimmte Summe speziell für besonders gute Leistungen im Rathaus bereitzustellen, sei prinzipiell richtig. Auch die CDU-Fraktion sei grundsätzlich für eine leistungsbezogene Vergütung. Es gebe aber zwei Gründe, warum die CDU-Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt der leistungsorientierten Bezahlung bei den Beamten nicht zustimmen könne. Zum einen sei aus dem Bereich der tarifrechtlichen Mitarbeiter(innen) bekannt, dass so genannte freiwillige Leistungen nicht automatisch angepasst würden, wenn aus freiwilligen Leistungen tarifrechtliche Leistungen würden; es würde immer nur "draufgepackt". Bei den Beamten fehle heute die gesetzliche Regelung für diese Leistungsentgelte. Die CDU setze jedoch darauf, dass der Gesetzgeber innerhalb der nächsten Jahre hier eine Regelung erlassen werde.

Zum anderen müsse man bedenken, dass, solange die Stadt sich um einen ausgeglichenen Haushalt bemühe und in verschiedenen Bereichen freiwillige Leistungen streiche, in der Bevölkerung nur wenig Verständnis dafür aufgebracht werde, wenn man den Beamtinnen und Beamten im Rathaus freiwillig eine Sonderzahlung, die in der Summe jährlich 72.000,00 € ausmache, zukommen ließe.

 

Die CDU-Fraktion sei bereit, nach der Kommunalwahl im Jahr 2009/2010 erneut über eine leistungsorientierte Bezahlung der Beamten zu sprechen. Sie werde bis dahin beobachten, welche Rolle der Personalrat in dieser Frage bei den tariflich Beschäftigten einnehme. Die CDU-Fraktion wolle die leistungsorientierte Bezahlung für die Beamtinnen und Beamten ebenso wie für die tariflich Beschäftigten auf Dauer.

Da auch andere Städte und Gemeinden das Thema der leistungsorientierten Bezahlung von Beamtinnen und Beamten sehr unterschiedlich behandeln würden, habe für die CDU-Fraktion zunächst die Neuordnung der städtischen Finanzen erste Priorität.

 

Herr Roscher signalisiert die Zustimmung der SPD-Fraktion zum Beschlussvorschlag der Verwaltung, weil sie gegen eine soziale Ungleichbehandlung der vom Status unterschiedlichen Mitarbeiter(innen) in der Verwaltung sei. Die tariflich Beschäftigten hätten gegenüber den Beamtinnen und Beamten schon jetzt Vorteile, wie zum Beispiel bei der Arbeitszeit. Wenn bei tariflich Beschäftigten die leistungsorientierte Bezahlung tarifrechtlich vorgesehen sei, dann müsse dieses aus Gründen der Gleichbehandlung auch für die Beamtinnen und Beamten gelten, denn häufig würden tariflich Beschäftigte und Beamte auf einem Zimmer sitzen und die gleiche Tätigkeit verrichten. Wenn die Mitarbeiter(innen) das größte Kapital eines Arbeitgebers seien, dann müsse man dieses Kapital auch pflegen, und zwar einheitlich.

 

Herr Reiske führt aus, dass auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE Grünen dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde, denn es handele sich hierbei um eine freiwillige Leistung in Höhe von immerhin 72.000,00 € jährlich. Die Ablehnung seiner Fraktion erfolge aber nicht nur vor dem Hintergrund der Haushaltslage, sondern sie halte es auch für sehr schwierig, für eine leistungsorientierte Bezahlung die erforderlichen Bewertungskriterien zu entwickeln.

 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen sehe im übrigen eine viel größere Ungleichbehandlung durch den von den Tarifpartnern beschlossenen Wegfall des Familienzuschlages bei Neueinstellungen. Diese Streichung führe dazu, dass in den unteren Lohngruppen Familien mit einem Kind Arbeitslosengeld II beantragen müssten. Daher sollte man eher in diesem Bereich über freiwillige Leistungen nachdenken.

 

Herr Holtel verweist auf die historisch gewachsenen Unterschiede im öffentlichen Dienst und merkt an, dass die Bediensteten bislang hätten selbst entscheiden können, ob sie im Beamtenverhältnis oder im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden wollten. Ihm seien einige Fälle bekannt, in denen sich ehemalige Angestellte ins Beamtenverhältnis hätten übernehmen lassen; einen umgekehrten Fall kenne er nicht. Im Übrigen glaube er nicht, dass man global feststellen könne, wer mehr Vor- oder Nachteile habe.

Um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten, seien nicht die Kommunen, sondern der Gesetzgeber gefordert. Insofern lehne auch die FDP-Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt, insbesondere auch unter den finanziellen Auswirkungen, eine leistungsorientierte Bezahlung für die Beamten ab.

 

Herr Tewes signalisiert die Zustimmung der Fraktion Sozial Liberal zum Beschlussvorschlag, weil sie damit eine Ungleichbehandlung zwischen den tariflich Beschäftigten und dem Beamten im Rathaus verhindern möchte.


Beschluss:

 

1.   Der Rat der Stadt Rheine stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Beamtinnen und Beamten der Stadt Rheine in das System der leistungsorientierten Bezahlung (LOB) einzubeziehen.

 

2.   Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die zur Umsetzung des Beschlussvorschlages zu 1 notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 72.000,00 €/Jahr, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2009, zusätzlich bereitzustellen.


Abstimmungsergebnis:           16 Ja-Stimmen

                                             23 Nein-Stimmen

                                               2 Stimmenthaltungen

 

Damit ist der Beschlussvorschlag mehrheitlich abgelehnt!