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Herr Krümpel gibt den Hinweis, dass das Layout des Stimmzettels sich nach den Vorgaben des Blinden- und Sehbehindertenvereins NRW richte. Die Reihenfolge hingegen richte sich nach den Vorgaben der Kommunalwahlordnung. Maßgeblich für die Reihenfolge sei das Ergebnis bei der letzten Wahl zur Vertretung der Stadt Rheine. Anschließend gehe es nach dem Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlages.

 

Anschließend nahm Herr Krümpel Bezug zu einer Veranstaltung zum Thema Wahlkampf in der die Bewerber bzw. deren aufstellende Parteien sich auf eine Vereinbarung verständigten auf zusätzliche Wahlwerbung, insbesondere in Form von Reitern, zu verzichten. Herr Roscher von der SPD schloss sich der Vereinbarung auch im Hinblick auf die Landratswahlen an.