Beratungsergebnis: geändert beschlossen

00:21:01

 

Vor Eintritt in die Beratung des Tagesordnungspunktes erklärt Herr Dr. Vennekötter, dass es Ergänzungen aufgrund von aktuellen Entwicklungen gegeben habe.

Die Prioritätenliste müsse um zwei Maßnahmen ergänzt werden. Zum einen um das Projekt „Brückenerneuerung Am Heidbrink“, welches mit einem Budget von 195.000,00 Euro für das Jahr 2016 geplant werde. Er weist darauf hin, dass dieses Projekt zurzeit noch nicht Bestandteil des Eckdatenbeschlusses des Verwaltungsvorstandes sei aber in die Haushaltsplanberatungen aufgenommen werden müsse. Zum anderen werden zurzeit beim Projekt „Mesum Nord“ das Umlageverfahren und die Bauleitplanung betrieben. Dieses Projekt müsse in die Prioritätenliste für das Jahr 2016 aufgenommen werden, damit die Baustraßen entsprechend erstellt werden können.

 

Herr Kahle stellt fest, dass erstaunlich viele Maßnahmen aus dem Jahr 2015 in das Jahr 2016 geschoben worden seien. Insbesondere interessiere ihn hierbei die Maßnahme Nr. 60 „Am Moosgraben“. Er möchte wissen, welchen Grund es gebe, die Maßnahme von 2017 nach 2018 zu verschieben. Die CDU-Fraktion möchte diese Maßnahme in 2017 belassen.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass die Straße eine landwirtschaftliche Fläche und nur bedingt ein Baugebiet erschließe. Es werde noch diskutiert, ob es sich um einen Ausbau oder eine Sanierung der Straße handeln werde. Die Dringlichkeit bezüglich des Ausbaus der Straße würde fehlen.

 

Herr Wenker erklärt, dass er mit dieser Aussage nicht einverstanden sei. Die Maßnahme sei unter der Kategorie „erstmaliger/nochmaliger Ausbau“ aufgeführt worden und nicht unter Sanierungen. Aus seiner Sicht dürfe die Maßnahme nicht weiter nach hinten geschoben werden.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass es erst einmal unerheblich sei, in welcher Liste die Maßnahme aufgeführt werde. Es müsse erst einmal entschieden werden, ob die Straße ausgebaut oder saniert werden soll. In welchem Jahr das Projekt durchgeführt werden soll, müsse danach entschieden werden.

 

Herr Brauer weist darauf hin, dass die Prioritätenlisten für die Politik eine bestimmte Wertstellung habe, da sie auch vom Bauausschuss beschlossen werde. Aufgrund dessen können die Projekte nicht einfach verschoben werden.

 

Herr Martin Beckmann erklärt, dass das Projekt „Am Moosgraben“ aus Altenrheiner Sicht sehr wichtig sei. Ob es sich um eine Sanierung oder einen Ausbau handle, sei noch unerheblich. Wichtig sei in erster Linie das Jahr in dem die Maßnahme beginne.

 

Herr Wenker weist diesbezüglich darauf hin, dass die Bürger in Altenrheine eine Trennung von Gehweg und Fahrbahn als notwendig erachten.

 

Herr Cosse fragt an, warum das Projekt Nr. 69 „Sadelstraße“ verschoben wurde.

 

Herr Roling erklärt, dass die Sadelstraße im Seitenbereich nachgeschottert wurde und somit aus Sicht der TBR um ein Jahr verschoben werden könne.

 

Herr Cosse erklärt, dass die Sadelstraße zu seinem Wahlbezirk gehöre. Vor der Wahl sei er von Anliegern darauf hingewiesen worden, dass die Straße in einem sehr schlechten Zustand sei und sie seit Jahren bezüglich des Ausbaus vertröstet werden.

Daraufhin habe er sich bei Herrn Schröer (ehem. Fachbereichsleiter) erkundigt, der ihm erklärt habe, dass die Straße in 2016 zum Ausbau anstehe. Dies habe er mit der Prioritätenliste an die Anlieger in einer Versammlung so weitergegeben. Hier sehe er jetzt natürlich eine Diskrepanz zur Verlässlichkeit der Politik an, da sich die Anlieger auf sein Wort verlassen haben. Er bestehe darauf, dass die Sadelstraße in 2016 ausgebaut werde.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass die Prioritätenlisten in 4 verschiedene Kategorien unterteilt und auf 5 Jahre festgelegt werden soll. In der Praxis aber hänge die Tatsache, ob und in welchem Jahr eine Straße ausgebaut oder saniert werde von mehreren Faktoren ab, wie z.B., ob die Bebauung an der Straße fertig ist, der Kanal sanierungsbedürftig ist, Zuschüsse gewährt werden und nicht zuletzt, ob die Maßnahme zu diesem Zeitpunkt von den Mitarbeitern umgesetzt werden könne. Alle diese Punkte führen zur Neubewertung der Prioritätenliste und zu den Überlegungen, welche Maßnahmen im nächsten Jahr gemacht werden können. Er weist darauf hin, dass für eine Maßnahme, die vorgezogen werden soll, eine andere auf spätere Jahre verschoben werden müsse, um mit dem gesetzten Budget und den personellen Kapazitäten auszukommen.

 

Herr Cosse erklärt, dass er damit einverstanden sei, wenn in den Jahren 2018 – 2020 geschoben werde. Aus seiner Sicht müssen aber die direkt kommenden Jahre ausbautechnisch sicher sein. Sollte dies nicht so sein, sehe er die Gefahr, dass man unglaubwürdig werde.

 

Herr Gawollek erläutert, dass bei der Aufstellung der Prioritätenliste nicht nur die Ausgaben, sondern auch die Einnahmen zu berücksichtigen seien. Im Vorfeld werde mit dem Kämmerer die Höhe des bereitgestellten Budgets verhandelt, woraus dann die Schwankungen im Einnahme- und Ausgabebereich resultieren und daraus natürlich Besonderheiten und Härtefälle entstehen können.

 

Herr Brauer teilt mit, dass unter sonstige Projekte (Nr. 1) die Otto-Bergmeyer-Straße von 2016 nach 2017 verschoben worden sei. Er weist darauf hin, dass es einen politischen Beschluss an die Verwaltung gegeben habe, mit der Deutschen Bahn zu prüfen, ob dort eine Durchgangsstraße gebaut werden könne, um dadurch auf den Wendehammer zu verzichten. Er schlägt vor, die Maßnahme nach 2019 ff zu verschieben, bis die Verwaltung geklärt habe, wie dort gebaut werden soll.

 

Herr Gawollek erklärt, dass bei dieser Maßnahme mehrere Dinge zum Tragen kommen. Erstens sei man noch nicht ganz Eigentümer der Fläche und zweitens müsse dieses Projekt im Bezug auf den Eingangsbereich des Bahnhofes im Zusammenhang mit dem Rahmenplan Innenstadt gesehen werden. Ein weiteres Argument beziehe sich auf die Beiträge, die beim Ausbau des Bereiches anfallen werden. Aus seiner Sicht sollte die Maßnahme nicht zu weit nach hinten geschoben werden, um zeitnah reagieren zu können.

 

Herr Martin Beckmann erklärt, dass die CDU-Fraktion das Spardiktat des Kämmerers sehr gut nachvollziehen könne. Er bittet, die Prioritätenliste noch einmal zu überarbeiten.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass, wie zuvor schon erwähnt, die Einplanung der Baumaßnahmen von mehreren Fakten abgängig sei. Würde die Prioritätenliste noch einmal überarbeitet, gehe er davon aus, dass sich nichts wesentlich verändern könne.

 

Herr Brauer regt an, den Beschluss über die Prioritätenliste heute zu fassen, da dieser die Grundlage für die Haushaltsplanberatungen 2016 sei und die Verwaltung dann die Beratungen entsprechend vorbereiten könne.

 

Herr Dr. Konietzko erklärt, dass man die Haushaltssituation für 2016 noch nicht kenne. Er befürchte für das Umfeld der Emsgalerie mit historischer Meile, dass, wenn die Nebenstraßen nicht saniert werden, sich dies auf die Attraktivität der Stadt Rheine auswirken werde. Er ist der Meinung, dass hier zu kurzfristig gedacht und an falscher Stelle gespart werde. Er sehe die Reduzierung der Kosten von 2,9 Mio. Euro auf 890.000 Euro als kritisch an, wenn die Infrastruktur dadurch gefährdet würde. Sollte dies sein, könne er der Prioritätenliste so nicht zustimmen.

 

Herr Dr. Vennekötter sehe die Gefährdungsgrundlage als gleichbleibend an. 

Man habe das Budget in 2016 gekürzt, da Maßnahmen die in 2015 noch nicht begonnen und andere noch nicht fertiggestellt werden konnten, bau- und kapazitätentechnisch in das Jahr 2016 hineinragen. Zusammenfassend sei das Budget was in 2016 verbaut werde sogar noch geringfügig größer als in 2015.

 

 

Herr Martin Beckmann sieht dies als wichtige Information an und erklärt, dass der Prioritätenliste mit den genannten Änderungen zugestimmt werden könne.

 

Herr Brauer lässt über die Ergänzungen und den Beschlussvorschlag getrennt abstimmen.

 

 

 


Geänderter Beschluss:

 

Die Maßnahme aus der Tabelle I. Ausbau – erstmalig/nochmalig Nr. 60 „ Im Moosgraben“ wird von 2018 in das Jahr 2017 verschoben.

 

Abstimmungsergebnis:              einstimmig

 

 

Die Maßnahme aus der Tabelle I. Ausbau – erstmalig/nochmalig Nr. 64 „Sadelstraße“ wird von 2017 nach 2016 verschoben.

 

Abstimmungsergebnis:              einstimmig

 

 

 

Der Bauausschuss beschließt die als Anlage beigefügten Prioritätenlisten für

 

I.            Ausbau – erstmalig/nochmalig

II.          Ausbau - Zuschussmaßnahmen

III.        Ausbau - Gewerbegebiet

IV.         Sonstige Projekte

 

vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2016 mit den o.g. Änderungen für Nr. 60 und Nr. 64.

 

 

Abstimmungsergebnis:              einstimmig

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig

                                             geändert beschlossen