Frau Kummer stellt anhand einer Power-Point-Präsentation die Umbau- und Erweiterungspläne an der ehemaligen Fürstenberg-Realschule im Hinblick auf Barrierefreiheit vor. Seit dem 1. August 2015 heißt die Schule offiziell Nelson-Mandela-Schule. Das neue farbige Logo der Schule soll die individuelle Annahme der Schüler(innen) mit unterschiedlichen Fähigkeiten widerspiegeln. Von der Stadt Rheine wurde 2013 ein Architektenwettbewerb zur Gestaltung der Schule unter Berücksichtigung der barrierefreien Erfordernisse ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt das Architektenbüro Borowski & Sasse, da dessen Konzept überzeugte. Räumlich gesehen wird eher eine Unterrichtsform möglich sein, in der individuell nach Begabung und Fähigkeit unterrichtet wird. Alle schülerrelevanten Bereiche sind für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen Einschränkung erreichbar. Übergänge sind mit Rampen und Aufzüge zu überwinden. Integriert in den Baukörper sind ein modernes Medienzentrum, eine neue Toilettenanlage mit Behinderten-WCs, Fachklassenbereiche und eine Mensa mit einer Catering-Küche. Von dort aus wird auch die im Nebengebäude befindliche Bodelschwingh-Grundschule versorgt.

 

Im Beirat wird die Raumgestaltung im Haupteingangsbereich der Schule intensiver diskutiert. Die Architekten Borowski und Sasse haben, um die verschiedenen Baukörper anzubinden, eine Kombination aus Treppen und Rampen sowie 3 Sitzmauern im Sinne eines integrativen Konzeptes gewählt, sodass z. B. die Rampen durch ihre zentrale Lage nicht ausschließlich von Rollstuhlfahrern, sondern auch von Fußgängern genutzt werden können. Die Planer wollten keine „Sonderwege“ schaffen. Diese grundsätzliche Idee der Architekten wird von den Mitgliedern des Beirates für Menschen mit Behinderung begrüßt, die praktische Umsetzung in der Form jedoch infrage gestellt. Die Rampen haben eine Breite von 1,50 m und eine Steigung von 6 %. Hier bedarf es für Rollstuhlfahrer eines Handlaufes, um sich mit dem Rollstuhl optimal weiterzubewegen. Nach intensiver Diskussion wird Frau Kummer folgende Anregung des Beirates zur weiteren Überprüfung mitnehmen:

 

Ø     Geländeführung an den 2 Treppen (einseitig an der Wand)

Ø     Handläufe an den 3 Sitzmauern (einseitig, auch als Rückenlehne zu benutzen und auch eine Absturzsicherung dabei zu gewährleisten)

Ø     Radabweiser (Schutz der Rollstuhlreifen unten an den Mauern/Sitzgelegenheiten)

 

Herr Meier bedankt sich bei Frau Kummer für das fachbezogene Gespräch und die Präsentation.