Beratungsergebnis: geändert beschlossen

01:09:45

 

Herr Gausmann führt in die Vorlage ein.

 

Er teilt mit, dass in der Vergangenheit von verschiedenen Seiten aus unterschiedliche Anforderungen an die neu zu entwickelnde Beitragssatzung formuliert worden sind.

 

Die Verwaltung habe versucht, diese weitestgehend zu berücksichtigen und hat in ihrem Vorschlag folgende Kernpunkte erarbeitet:

 

-      bereichsübergreifende Geschwisterermäßigung

-      Geschwisterermäßigung von 2/3 für das 2. Kind und 100% für jedes weitere Kind

-      Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuungszeit von 35 Wochenstunden

-      Einführung einer weiteren Einkommensgrenze bei 96.000 €

-      Heraufsetzung der Beitragsfreiheitsgrenze auf 24.000 €

 

Herr Happe stellt aus Sicht des Jugendamtselternbeirates die Erwartungen an eine neue Satzung dar.

 

Im Rahmen der Diskussion wird angeregt, durch die Verwaltung Rechenbeispiele anzufertigen, die die Auswirkungen der angeregten Änderungen auch in Zahlen ausdrücken.

 

Eine Beschlussfassung soll in der gemeinsamen Sitzung mit dem Schulausschuss am 21. Oktober 2015 erfolgen.


Beschluss:

 

  1. Der Jugendhilfeaussschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit Wirkung zum 01.08.2015 eine gemeinsame Satzung anstelle der eigenständigen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege und der eigenständigen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Primarstufe im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“, der „Schule von acht bis eins“ sowie der „zusätzlichen Betreuung (außerhalb des Offenen Ganztages)“ zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. In der gemeinsamen Satzung sind folgende Kernpunkte einzuarbeiten:

-      bereichsübergreifende Geschwisterermäßigung

-      Geschwisterermäßigung von 2/3 für das 2. Kind und 100% für jedes weitere Kind

-      Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuungszeit von 35 Wochenstunden

-      Einführung einer weiteren Einkommensgrenze bei 96.000 €

-      Heraufsetzung der Beitragsfreiheitsgrenze auf 24.000 €

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig