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Herr Gausmann führt in die Vorlage ein.
Er teilt mit, dass in der Vergangenheit von verschiedenen Seiten aus unterschiedliche Anforderungen an die neu zu entwickelnde Beitragssatzung formuliert worden sind.
Die Verwaltung habe versucht, diese weitestgehend zu berücksichtigen und hat in ihrem Vorschlag folgende Kernpunkte erarbeitet:
-
bereichsübergreifende Geschwisterermäßigung
-
Geschwisterermäßigung von 2/3 für das 2. Kind und 100% für
jedes weitere Kind
-
Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuungszeit von 35
Wochenstunden
-
Einführung einer weiteren Einkommensgrenze bei 96.000
€
-
Heraufsetzung der Beitragsfreiheitsgrenze auf 24.000 €
Herr
Happe stellt aus Sicht des Jugendamtselternbeirates die Erwartungen an eine
neue Satzung dar.
Im
Rahmen der Diskussion wird angeregt, durch die Verwaltung Rechenbeispiele
anzufertigen, die die Auswirkungen der angeregten Änderungen auch in Zahlen
ausdrücken.
Eine
Beschlussfassung soll in der gemeinsamen Sitzung mit dem Schulausschuss am 21.
Oktober 2015 erfolgen.
Beschluss:
- Der
Jugendhilfeaussschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
- Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit Wirkung zum 01.08.2015 eine
gemeinsame Satzung anstelle der eigenständigen Satzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen für Kinder in Kindertageseinrichtungen und für die
Inanspruchnahme von Kindertagespflege und
der eigenständigen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in
der Primarstufe im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“, der „Schule von
acht bis eins“ sowie der „zusätzlichen Betreuung (außerhalb des Offenen
Ganztages)“ zur Beschlussfassung vorzulegen.
- In der gemeinsamen
Satzung sind folgende Kernpunkte einzuarbeiten:
-
bereichsübergreifende Geschwisterermäßigung
-
Geschwisterermäßigung von 2/3 für das 2. Kind und 100% für
jedes weitere Kind
-
Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuungszeit von 35
Wochenstunden
-
Einführung einer weiteren Einkommensgrenze bei 96.000
€
-
Heraufsetzung der Beitragsfreiheitsgrenze auf 24.000 €
Abstimmungsergebnis: einstimmig