Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

01:41:00

 

Herr Gausmann erläutert die Vorlage inhaltlich.

 

Es ist davon auszugehen, dass demnächst jährlich 20 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Rheine zu betreuen sind. Dieses erfordert personelle Ressourcen im Bereich der Vormundschaften/Pflegschaften , des Allgemeinen Sozialen Dienstes und im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe.

 

Er berichtet ergänzend von einem aktuellen Brief der Ministerin im Namen der Jugendämter der Städte Dortmund, Bielefeld und Köln mit der Bitte, freie Heimplätze etc. anzubieten, um unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge unterbringen zu können.Dieses habe den Vorteil, dass demnächst nicht 20 Kinder zeitgleich der Stadt Rheine zugewiesen werden, da eine Anrechnung dieser Kinder auf die Quote erfolgen wird. Zudem sei im Sinne der Kinder eine zeitnahe, adäquate Versorgung anzustreben. Zusammen mit Herrn Jüttner-von der Gathen habe man beschlossen, offensiv mit dieser Anfrage umzugehen.

 

Auf Nachfrage teilt er mit, dass es Kostenerstattungsansprüche gegenüber dem Landesjugendamt geben wird; die Kosten für personelle Ressourcen in der Verwaltung sind nicht erstattungsfähig.

 

Sodann wird ohne weitere Diskussion folgender Beschluss gefasst:

 


Beschluss:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zu den Auswirkungen von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen in der Jugendhilfe zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt auf der Basis der voraussichtlich zukünftig zugeteilten unbegleiteten, ausländischen Kindern und Jugendlichen den Personalmehrbedarf zu definieren und zu den Etatberatungen 2016 einzubringen.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig