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Herr Dörtelmann erläutert, dass es bei der Bezirksregierung einen Erörterungstermin gegeben habe, bei dem zu den Flächen, welche in den Regionalplan einfließen sollen, im Wesentlichen ein Meinungsausgleich erzielt wurde.

Einige von der Stadt Rheine vorgeschlagene Flächen werden nicht mit in den Regionalplan aufgenommen, da die Bezirksregierung diese als konfliktträchtig einstufe. Herr Dörtelmann erklärt, dass die Kommunen über die im Regionalplan hinaus dargestellten Flächen noch weitere Flächen für Windenergie ausweisen können.

Durch die Reduzierung der Flächen seitens der Bezirksregierung auf konfliktfreie Standorte soll den Kommunen der Druck genommen werden, da die im Regionalplan dargestellten Flächen von den Kommunen im Zuge der Bauleitplanung umgesetzt werden müssen. Die Ausweisung ergänzender Standorte ist auf freiwilliger Basis im Zuge der Bauleitplanung nach wie vor möglich.

Die Flächennutzungsplanänderung werde voraussichtlich im Oktober d. J. in den Ausschuss kommen.

 

Herr Doerenkamp erkundigt sich, was „konfliktträchtig“ für die Interessenten dieser Flächen bedeute.

 

Herr Dörtelmann antwortet, dass die Bezirksregierung die auf der Regionalplanungsebene erkannten Konflikte nur teilweise lösen konnte und wollte und dass man davon ausgehe, dass die Konflikte auf der konkreteren bauleitplanerischen Ebene bewältigt werden können. Insofern habe dies zunächst keine direkten Auswirkungen. Die bereits laufende Artenschutzprüfung müsse in jedem Fall durchgeführt werden. Erst im Genehmigungsverfahren werden die Flächen genauer untersucht.

 


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ nimmt die Ausführungen und Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die regionalplanerischen Darstellungen der „Windenergiebereiche“ im Entwurf des Sachlichen Teilplans „Energie“ für das Stadtgebiet Rheine werden akzeptiert.

Sie entsprechen zum Großteil den „Konzentrationszonen“ der im Entwurf befindlichen 27. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Darstellungen des kommunalen vorbereitenden Bauleitplans werden durch die geplanten Regionalplanausweisungen nicht berührt bzw. nicht eingeschränkt.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig