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Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2015 in der o. g. Angelegenheit folgenden Beschluss mehrheitlich gefasst:

 

„Der Rat der Stadt Rheine verweist die 24 Eingaben nach § 24 GO NRW an die Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH mit der Bitte um Prüfung, ob eine inhaltliche Empfehlung des Aufsichtsrates der VSR an den Rat der Stadt Rheine erfolgt.

Wenn eine Empfehlung des Aufsichtsrates der VSR an den Rat erfolgt, gemäß § 23 Abs. 1 des Verkehrsdurchführungsvertrages zwischen der VSR und der Firma Mersch die Anwendung des TV-N NW bei der Beauftragung der Verkehrsleistungen zu verlangen, wird die Empfehlung erneut im Rat beraten.

 

Der Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine hat daraufhin in seiner Sitzung am 13. August 2015 die Angelegenheit beraten. Für eine Empfehlung an den Rat der Stadt Rheine, gemäß § 23 Abs. 1 des Verkehrsdurchführungsvertrages zwischen der VSR und der Firma Mersch den TV-N NW anzuwenden, gab es keine Mehrheit. Damit erübrigt sich eine erneute Beratung dieses Tagesordnungspunktes im Stadtrat.

 

Die Verwaltung wird die 24 Eingaben nach § 24 GO sowie die zwischenzeitlich noch eingegangenen weiteren 8 E-Mails der Busfahrer/innen in den nächsten Tagen entsprechend bescheiden.