Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Wadelheimer Chaussee (K57) von Goldammerweg bis Brücke B 70 im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 289, Kennwort: „Wadelheim Ost / Sassestraße Teil A I“:

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale

für den Ausbau der K57 (Wadelheimer Chaussee)

von Goldammerweg bis Brücke B 70

 

vom ____________

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land

Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV.NRW S.208), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 29. September 2015 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Wadelheimer Chaussee (K 57)“ im o.g. Bereich erlassen.

 

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

Wadelheimer Chaussee (K57) von Goldammerweg bis Brücke B 70

 

Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.  Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

 

2.  Geh- und Radweg in Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

3. Gehwege in Betonsteinplatten mit Unterbau,

in den Zufahrten Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

4. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

5. Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung


Abstimmungsergebnis:           einstimmig