0:40:28

 

Herr Grimberg verweist auf die Vorlage und ergänzt, dass in der Anlage 1 die Seite 2 und die §§ 1 bis 9 gestrichen werden. Die Präambel auf Seite 3, der § 10 -Inkrafttreten sowie die Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rheine – Gebührentarife - bleiben unverändert erhalten. Hintergrund sei, dass man den Veröffentlichungstext auf die inhaltlichen Änderungen beschränken wolle.

 

Herr Cosse bezieht sich auf Punkt 11 Lichtpausen und Plots aus der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung und fragt, ob die Zahlen der Mustersatzung übernommen worden seien. Er sei der Meinung, dass in der Mustersatzung für Lichtpausen und Plots in DIN-A4 8,50 € anstatt 7,50 € gefordert werden und bittet dies zu überprüfen.

Herr Cosse bezieht sich auf Punkt 2 Beglaubigungen und Zeugnisse und stellt fest, dass die Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen von 2,00 € auf 2,50 € erhöht werden sollen. Außerdem sollen die Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen auf 4,20 € erhöht werden. Herr Cosse merkt an, dass die Erhöhung in erster Linie Schüler, Studenten und Arbeitslose betreffen werde.

 

Die SPD-Fraktion beantragt, dass die Satzung, mit Ausnahme der Erhöhung der Gebühren für die Beglaubigung von Zeugnissen, geändert werde.

 

Herr Jansen teilt mit, dass die Gebührenanpassung angemessen sei. Gleichwohl sei die Anpassung die erste Anpassung seit 8 Jahren. Der Zeitraum sei zu lange. In Zukunft soll zügiger, in einem regelmäßigen Abstand von 2 bis 3 Jahren, eine Anpassung erfolgen.

 

Herr Reiske merkt an, dass er dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen werde. Er weist ebenfalls darauf hin, dass Gebührensatzungen regelmäßig angepasst werden müssen.

 

Herr Kaisel teilt mit, dass die CDU-Fraktion dem Antrag von Herrn Cosse folgen werde.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschusses empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage 1 der Vorlage beigefügte 1. Änderungssatzung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rheine mit Ausnahme der Erhöhung der Gebühren für die Beglaubigung von Zeugnissen.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig