Sitzung: 29.10.2015 Integrationsrat
Herr Gausmann verweist zunächst auf den
vorliegenden Antrag sowie auf die ebenfalls vorliegende Information über die
Rahmenvereinbarung zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für
Grundleistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und gibt einige
Erläuterungen dazu.
Frau Heufes erklärt
aufgrund einer Frage von Frau Dursun den bisherigen Ablauf zum Erhalt eines
Krankenscheines für Asylbewerber. Sie legt weiterhin dar, dass durch die
Einführung einer Gesundheitskarte mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen sei.
Eine wesentliche Entlastung im Bereich der Verwaltungsarbeit sei nicht zu
erwarten.
Nach einem
Meinungsaustausch fasst Herr Kassem die Position des Integrationsrates wie
folgt zusammen:
Der Integrationsrat sieht
hinsichtlich eines Arztbesuches per Krankenschein oder Gesundheitskarte keinen
Unterschied in der Behandlung für die Betroffenen. Außerdem sei es aus Gründen
der Kostenersparnis sinnvoller, wenn den Flüchtlingen während der ersten 15
Monate ihres Aufenthaltes in Rheine weiterhin bei Bedarf vom Sozialamt ein
Krankenschein ausgestellt werde, zumal die meisten Hilfeempfänger nach Ablauf
dieses Zeitraumes eine Krankenversicherungskarte erhalten.