Herr Gausmann verweist zunächst auf den vorliegenden Antrag sowie auf die ebenfalls vorliegende Information über die Rahmenvereinbarung zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Grundleistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und gibt einige Erläuterungen dazu.

 

Frau Heufes erklärt aufgrund einer Frage von Frau Dursun den bisherigen Ablauf zum Erhalt eines Krankenscheines für Asylbewerber. Sie legt weiterhin dar, dass durch die Einführung einer Gesundheitskarte mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen sei. Eine wesentliche Entlastung im Bereich der Verwaltungsarbeit sei nicht zu erwarten.

 

Nach einem Meinungsaustausch fasst Herr Kassem die Position des Integrationsrates wie folgt zusammen:

 

Der Integrationsrat sieht hinsichtlich eines Arztbesuches per Krankenschein oder Gesundheitskarte keinen Unterschied in der Behandlung für die Betroffenen. Außerdem sei es aus Gründen der Kostenersparnis sinnvoller, wenn den Flüchtlingen während der ersten 15 Monate ihres Aufenthaltes in Rheine weiterhin bei Bedarf vom Sozialamt ein Krankenschein ausgestellt werde, zumal die meisten Hilfeempfänger nach Ablauf dieses Zeitraumes eine Krankenversicherungskarte erhalten.