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Herr Horst Dewenter, Dutumer Straße 66, Rheine

 

Die Frage von Herrn Dewenter bezieht sich auf die Vorlage 022/15 „Masterplan Parken rund um das Mathias-Spital Evaluation“.

Er erklärt, dass im Beschlussvorschlag 6 Einzelbeschlüsse gegeben habe, wobei aus seiner Sicht zwei Beschlüsse noch nicht umgesetzt seien:

 

a)  Aufstellen von Parkscheinautomaten am Alten Neuenkirchener Weg

 

b)  Rücknahme eines Parkscheinautomaten zwischen Sprickmannstraße und Beethovenstraße vor dem Kreisverkehr Dutumer Straße

 

Seiner Meinung nach könne das Parkraumgutachten/der Masterplan nur funktionieren, wenn alle Einzelmaßnahmen umgesetzt seien. Hierzu würden noch mehrere Einzelmaßnahmen, z. B. Einbahnstraßenverkehr, fehlen.

 

Frage:

Ist die Verwaltung mittlerweile auch der Meinung, dass diese Einzelmaßnahmen für das Ziel des Masterplanes (Verbesserung des Wohnumfeldes, Vermeidung des Parksuchverkehres und des Parkdrucks) ausreichen?

 

Herr Dr. Vennekötter werde die Frage mitnehmen und sagt die Beantwortung zu.

 

 

Herr Bernhard Berghaus, Rutestraße 3, Rheine

 

Herr Berghaus bezieht sich auf den Ausbau der Rodder Schleuse. Er merkt an, dass mit einer Fertigstellung der Maßnahme erst in mindestens 6 Jahren zu rechnen und somit auch erst eine Bushaltestelle möglich sei. Gerade älteren Bürgerinnen und Bürger sei es kaum möglich, zur 3 km entfernten Bushaltestelle zu gelangen.

 

Frage:

Gibt es eine mittelfristige Möglichkeit, diesen Zustand für die Bürgerinnen und Bürger zu ändern?

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass beim Ausbau die Baustraße nur für den Bauverkehr genutzt werden könne. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme werde die Stadt Rheine die Straße ausbauen. Der Beginn der Maßnahme werde zurzeit noch durch ein Klageverfahren zum Planfeststellungsverfahren hinauszögert. Herr Dr. Vennekötter merkt an, dass im Rahmen der Eingabe des Seniorenbeirates (TOP 4) die Sachlage angesehen werde. In diesem Zusammenhang werde man mit der RVM Kontakt aufnehmen, um zu sehen, ob die bestehende Situation zu ändern sei.

 

 

Herr Theodor Pelle, Franz-Tacke-Str. 33, Rheine

 

Herr Pelle erscheint für seinen Sohn, der an der Lingener Straße 72 ein Mehrfamilienhaus besitze, das unmittelbar vor der Ein- und Ausfahrt des Parkplatzes zum eec liege. Er erklärt, dass es für die Bewohner nicht nur Probleme durch das Abbremsen, Anhalten und Anfahren der Pkw/Lkws gebe, sondern zusätzlich durch die Lichtbelästigung der ausfahrenden Fahrzeuge. Ein weiteres Problem ergebe sich durch den Lieferverkehr, der den Parkplatz wieder verlasse. Diese Lkws (Sattelschlepper) müssen teilweise bis vor das Wohnhaus über den Bürgersteig fahren, um auf die Lingener Straße zu gelangen. Das gleiche Problem gebe es in der Stadtbergstraße, wo Pkws oft den entgegenkommenden Lkws über die Bürgersteige ausweichen müssen.

 

Frage:

Besteht für die Stadt Rheine eine Verpflichtung, sich an die Landesbauordnung zu halten und im Vorfeld eine Bürgerbeteiligung bzw. eine Anhörung durchzuführen?

 

Durch seinen Rechtsanwalt habe er erfahren, dass die Ausfahrt kein Provisorium, sondern die Endlösung an dieser Stelle sei und es hierfür keine Baugenehmigung gebe.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass es für Straßenbaumaßnahmen keiner Baugenehmigung bedürfe. Es haben alle verfahrensnotwendigen Dinge stattgefunden, wobei Einwände zum Zeitpunkt der Offenlage bzw. Bürgerbeteiligung anzubringen waren. Er gehe davon aus, dass dies geschehen sei und im Rahmen des Verfahrens abgewogen wurden. Herr Dr. Vennekötter werde den Sachverhalt prüfen lassen.