Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2, Enthaltungen: 1

01:26:07

 

Herr Dörtelmann erläutert einleitend, dass auf Grund einer Einwendung der Bezirksregierung eine Wirkungsanalyse erstellt werden musste.

 

Herr Kruse trägt zur Wirkungsanalyse vor.

 

Herr Grawe erklärt, dass seine Fraktion vom Prinzip her kein Problem mit dem Drogeriemarkt habe oder mit der Heraufstufung des Nahversorgungszentrum zu einem Grundversorgungszentrum, sondern sie sehe die Erweiterung des Aldi Marktes als kritisch und werde daher dem Beschluss nicht zustimmen.

 

Herr Doerenkamp erklärt, dass seien Fraktion dem Beschlussvorschlag so folgen könne.

 


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine nimmt das Gutachten „Städtebauliche Wirkungsanalyse zur geplanten Angebotsausweitung im zentralen Versorgungsbereich Felsenstraße in der Stadt Rheine“ des Büros Junker + Kruse, Dortmund zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse des Gutachtens in die laufenden Bauleitplanverfahren – 29. Änderung des Flächennutzungsplanes, Kennwort: „Erweiterung Nahversorgungszentrum Felsenstraße“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 333, Kennwort: „Felsenstraße – West“ einzuarbeiten.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ nimmt zur Kenntnis, dass der Gutachter die Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches Felsenstraße unter der Prämisse befürwortet, dass dieses Nahversorgungszentrum zu einem Grundversorgungszentrum heraufgestuft wird. Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dieser Heraufstufung zu.

 


 

Abstimmungsergebnis:          mehrheitlich

                                             16 Ja Stimmen

                                               2 Nein Stimmen

                                               1 Enthaltung