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Einleitend schlägt Herr Dörtelmann vor, die Tagesordnungspunkte zum Nahversorgungskonzept alle gemeinsam zu diskutieren. Da auch nicht-öffentliche Vorlagen betroffen seien, sollte dabei auf die Nennung von Namen und Grundstücken verzichtet werden.

 

Herr Kruse erläutert anhand einiger Grafiken seine Ausführungen in dem Gutachten.

 

Frau Karasch ergänzt, dass sich die Situation in Rheine durch die Frage nach der Unterbringung der Flüchtlinge im Bereich Wohnbebauung verändert habe. Welche städtischen Flächen sich für kurzfristige Wohnbebauung eignen, sei noch nicht klar, aber die Bedürfnisse haben sich hier für die betreffende städtische Fläche in Eschendorf geändert. Daher sei nur kleinteiliger Handel auf der Fläche im Bereich Eschendorf denkbar.

 

Herr Dörtelmann führt dazu aus, dass sich die Verwaltung eine Komplementärnutzung z.B. Bio-Markt und Drogeriemarkt, mit einer Größe zwischen 400-750 Quadratmeter vorstellen könne.

 

Herr Kruse merkt hierzu an, dass Drogeriemärkte Magnete im zentralen Versorgungsbereich seien.

 

Herr Doerenkamp schlägt vor, zunächst über den Bereich Südesch/Eschendorf-Süd/Gellendorf zu diskutieren.

Herr Doerenkamp erklärt, dass seine Fraktion den Argumenten in der Vorlage für den Bereich Südesch/Eschendorf-Süd/Gellendorf folgen kann. Für den Bereich Südesch bittet er, die möglichen Standorte 1 und 2 parallel weiter zu verfolgen und die Entscheidung für einen Standort dem möglichen Investor zu überlassen.

 

Herr Bems erklärt, dass auch seine Fraktion dem Beschluss so folgen könne. Allerdings favorisiere seine Fraktion den Standort 2, aber nur im Rahmen des Masterplans Einzelhandel. Der Standort sollte über die Straße gut erreichbar sein und man wolle nicht auf die Entwicklung der GWK warten.

 

Herr Gude fragt nach, ob das Gutachten Auskunft darüber gebe, ob ein Vollversorger oder Discounter entstehen könne.

 

Herr Kruse antwortet, dass diese Frage im Verfahren geklärt werde. Beide seien heute anerkannt und daher werde er keine Empfehlung geben.

 

Herr Jansen fragt nach, ob die Erweiterung des Netto Marktes eine Option sei.

 

Herr Dörtelmann antwortet, dass die Verwaltung Kontakt zu Netto hatte und hier eine Erweiterung sehr kritisch gesehen werde.

 

Herr Koch erklärt, dass seine Fraktion so zustimmen könne. Auch sie favorisieren die Weiterverfolgung der Standorte 1 und 2.

 

Herr Jansen fragt nach, ab wann mit der Entwicklung der Fläche GWK gerechnet werden könne.

 

Herr Dörtelmann antwortet, dass die Perspektivenwerkstatt GWK im November 2015 stattfinden werde. Die Ergebnisse werden dann im Januar 2016 im Ausschuss vorgestellt.

 

Grundversorgungszentrum Eschendorf:

 

Herr Doerenkamp erklärt, dass im Bereich Eschendorf durch räumliche Veränderungen eine Verbesserung des Grundversorgungszentrums erzielt werden soll. Das Grundversorungszentrum soll zukünftig konzentriert im Kreuzungsbereich des Ärztehauses liegen und der Rewe soll als Solitärstandort bestehen bleiben.

 

Herr Kruse gibt zu Bedenken, dass es schwierig sei, die Grenzen neu zu ziehen. Wenn das Grundversorgungszentrum weiter Richtung Basilika ausgedehnt werde, gebe es einen stärkeren räumlichen Bezug zum Basilika Grundversorgungszentrum. Hier fehle dann entsprechende Kaufkraft.

 

Herr Hachmann wendet ein, dass an der Osnabrücker Straße eine hohe Bevölkerungsdichte  zu verzeichnen sei. Daher könnten beide Zentren gut nebeneinander funktionieren.

 

Herr Bems entgegnet, dass seine Fraktion den Bereich Eschendorf gut versorgt sehe. Eine Veränderung der Grenzen sei nicht notwendig. Ferner sehe er die Schaffung eines Solitärstandortes für den Rewe Markt als kritisch. Er könne den Ausführungen des Gutachters folgen und daher werde seine Fraktion einer Neuordnung dieses Bereiches nicht zustimmen.

 

Herr Grawe verweist auf die Diskussion im Sommer zu dem Grundstück neben der Johanneskirche und fragt nach, ob Frau Karasch die Einschätzung für diesen Standort bestätige oder sie dort nun eine andere Nutzung sehe.

 

Frau Karasch antwortet, dass sich an der Bewertung der Fläche durch die Verwaltung nichts geändert habe. Ein großflächiger Markt sei ausgeschlossen. In wie weit diese Fläche für Wohnbebauung genutzt werden müsse, sei noch nicht klar.

 

Herr Kruse gibt zu Bedenken, dass bei der Diskussion um diesen Standort berücksichtigt werden müsse, dass die Stadt konsequent den Masterplan weiter verfolge und durchsetze.

 

Herr Kahle wendet ein, dass durch den Wegfall der Schlecker Märkte dringend Drogeriemärkte gebraucht werden. Da großflächige Discounter bereits vorhanden seien, könne er sich auch gut einen Drogeriemarkt vorstellen.

 

Herr Kruse erläutert, dass ein Masterplan steuert und nicht deckelt. Für einen Drogeriemarkt benötige man eine Mantelbevölkerung von 10.000 bis 15.000 Einwohnern. Wenn im Bereich Eschendorf keine entsprechenden Flächen mehr vorhanden seien, warum ermögliche man dann nicht neue Flächen, z. B. durch Zusammenschluss von zwei bis drei Läden. Natürlich sei eine solche Entwicklung aufwendiger, aber so könnten Leerstände sinnvoll genutzt werden. Man muss sich davon lösen, Standorte zu wählen, die neben einem Zentrum liegen, nur weil sie einfacher und leichter zu entwickeln seien.

 

Herr Dewenter fragt zu einer möglichen Einbeziehung der Fläche an der Johannesschule nach und zitiert aus der Vorlage: „..ein Abweichen von den Inhalten des Planes insgesamt, macht den Plan angreifbar und könnte dazu führen, dass er nicht mehr als Abwehrplan für eine Einzelhandelsentwicklung an städtebaulich und/oder funktional nicht geeigneten Orten wirken kann.“ Kann eine Verschiebung des Grundversorgungszentrums dazu führen, dass diese Abwehr nicht mehr wirken kann?

 

Herr Kruse antwortet, dass dies kein gravierender Verstoß sei und seiner Meinung nach der Abwehrmechanismus des Konzeptes weiter gegeben sei.

 

Herr Gude merkt an, dass die Läden sehr kleinteilig seien und in der Tiefe begrenzt. Hier habe man Flächen von 500 Quadratmetern.

 

Herr Kahle ergänzt hierzu, dass auch er sich schwer vorstellen könne, dass sich ein Aldi Markt nach Norden hin ausbreiten könne, zumal hier die Grundstücke durch die Nordbahn begrenzt seien. Insbesondere Stellplätze seien dort schwer vorstellbar.

 

Herr Kruse erwiedert, dass dies nur durch einen Zusammenschluss mehrerer, nebeneinanderliegender Grundstücke möglich sei. Selbstverständlich sei auch eine gewisse Grundstückstiefe nötig, um ein solches Projekt zu realisieren.

 

Herr Grawe weist auf die bereits vorhandene Stellplatzproblematik, welche durch das Ärztehaus ausgelöst werde, hin. Hier werde immer der Aldi als Verusacher genannt, das sehe er nicht so. Deshalb müsse der Aldi nicht verlegt werden. Für die fehlenden Stellplätze müsse eine andere Lösung gefunden werden.

 

Herr Hachmann fasst zusammen, dass das Grundversorgungszentrum in Eschendorf gestärkt werden müsse. Die vielen Bedenken habe man gehört und dass eine Stärkung so schnell nicht realisiert werden könne auch. Daher fragt er nach, ob es dann nicht sinnvoll sei, die Flächen zu verwenden, die schnell zu einem Ergebnis führen.

 

Herr Kruse erläutert, dass man diese Grenzfälle häufig habe. Es werde immer Flächen außerhalb des Zentrums geben, die einfacher und schneller zu entwickeln seien, als schon vorhandene Flächen im Zentrum. Wenn man dann diese Fläche schnell entwickelt, bevor im Zentrum lange nichts passiere, sei eine

Schwächung des ganzen Konzeptes nicht ausgeschlossen, da diese Diskussion auf andere Zentren übertragbar sei. Daher sei dies eine ganz gefährliche Diskussion.

 

Herr Jansen erklärt, dass seine Fraktion nicht die Notwendigkeit sehe, das Grundversorgungszentrum Eschendorf zu verändern.

 

Herr Doerenkamp sieht Handlungsbedarf in Eschendorf. Der Leerstand entlang der Osnabrücker Straße sei bezeichnend. Das sich in die Länge ziehende Grundversogungszentrum könne hier wieder zentraler gestaltet werden. Die Einbeziehung des westlichen Quadranten könnte dazu führen, dass an dieser Stelle ein stadtbildprägendes innovatives Projekt entstehen könne. Daher müssen über das reine Nahversorgungskonzept hinaus, die anderen Aspekte mit betrachtet werden, und daher schlägt seine Fraktion folgenden Beschluss vor:

Die Grenzen des Grundversorgungszentrums Eschendorf werden neu gefasst, konzentriert auf den Kreuzungsbereich an der Osnabrücker Straße, Ecke Aloysiusstraße unter Einbeziehung der Fläche an der Johannesschule. Der Rewe-Markt wird als Solitärstandort hinzugeführt.

 

Herr Grawe beantragt eine Sitzungsunterbrechung.

 

Herr Hachmann unterbricht die Sitzung für 5 Minuten.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung fragt Herr Hachmann nach weiteren Wortmeldungen. Da dies nicht der Fall ist, schlägt er folgende Beschlussfassung vor:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt folgende Änderungen in das Nahversorgungskonzept der Stadt Rheine aufzunehmen:

Für den Bereich Südesch/Eschendorf-Süd/Gellendorf sollen die Standorte 1 und 2 ohne Priorität aus der gutachterlichen Untersuchung zur Ansiedlung einen Lebensmittelmarktes weiter verfolgt werden.

Für den Bereich Eschendorf soll abweichend von der gutachterlichen Untersuchung zur möglichen Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches, der Versorgungsbereich im westlichen Teil erweitert werden, bei gleichzeitiger Reduzierung im östlichen Bereich. Der genaue Grenzverlauf werde in der Stizung vom 18.11.2015 mit einer entsprechenden gutachterlichen Stellungnahme beschlossen.

Herr Hachmann schlägt vor,  über diese Änderungen separat zu beschließen.

 


Beschluss:

 

1.

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt für den Bereich Südesch/Esschendorf-Süd/Gellendorf die Standorte 1 und 2, ohne Priorität, aus der gutachterlichen Untersuchung zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes weiter zu verfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig bei 1 Enthaltung

 

 

2.

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt für den Bereich Eschendorf, abweichend von der gutachterlichen Empfehlung zur gutachterlichen Stellungnahme zur Abgrenzung  des Nahversorgungsbereiches an der Osnabrücker Straße, eine Erweiterung des Nahversorgungsbereiches im westlichen Bereich bei gleichzeitiger Reduzierung im östlichen Bereich.

 

 

Abstimmungsergebnis:          6 Nein Stimmen

                                             11 Ja Stimmen

                                             2 Enthaltungen

 


 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig