Herr Krümpel trägt vor, dass keine Einsprüche gegen die Wahl eingegangen sind. Die Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl sei durch die Verwaltung von Amts wegen erfolgt.

 

Seitens der Verwaltung sei nach Prüfung festgestellt worden, dass die Wählbarkeit von Herrn Dr. Lüttmann vorliege. Ferner seien bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten bekannt geworden. Auch liegen keine Gründe für die Änderung des durch den Wahlausschuss in seiner Sitzung am 15. September festgestellten Wahlergebnisses zur Bürgermeisterwahl vor. Die Wahl zum Bürgermeister der Stadt Rheine sei damit für gültig zu erklären.

 


Beschluss:

 

Der Wahlprüfungsausschuss der Stadt Rheine empfiehlt den Ratsmitgliedern der

Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Wahl zum Bürgermeister der Stadt Rheine am 13. September 2015 wird für

gültig erklärt.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig