Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

IB1680

 

Die Tagesordnungspunkte 4 und 5 werden gemeinsam beraten, da sie inhaltlich zusammenhängen.

 

Herr Niehues bittet die Verwaltung, sich um eine zügige Durchführung des Verfahrens zu bemühen, da der Antragsteller mittlerweile seit 2 Jahren versuche, dieses Grundstück zu erwerben.

 

Herr Dewenter weist  auf einen Fehler auf Seite 2 des Bebauungsplanes hin, wo vom „Wohnpark Dutum“ die Rede sei. Richtig sei wohl „Wohnpark Mesum“. Er bittet darum, in der Niederschrift darauf zu achten, dass die Beschlussfassung richtig formuliert werde.

 

Seitens der Verwaltung wird dieses zugesagt.


I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: "Dechant-Römer-Straße/Schulten Sundern", der Stadt Rheine zu ändern.

Gegenstand dieser Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Umwandlung einer Mischbaufläche (M-Fläche) in gewerbliche Baufläche (G-Fläche) im Bereich südlich der Dechant-Römer-Straße und westlich der Straße Schulten Sundern im Stadtteil Mesum.

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Dechant-Römer-Straße/Schulten Sundern", eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig