Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

00:24:39

 

Herr Dörtelmann erläutert zu der Vorlage, dass in den letzten Monaten einige Probleme gelöst werden konnten. Insbesondere sei hier die Regenwasserrückhaltung und –beseitigung zu benennen. Im nordöstlichen Randbereich mit Übergang zum Wald wurde eine akzeptable Lösung gefunden.

Die Begründung zum Flächennutzungsplan werde die Verwaltung bis zum Verfahrensbeginn nachreichen.

 

Herr Bems sagt die Zustimmung seiner Fraktion zum Beschluss zu. Seiner Meinung nach sei interkommunale Zusammenarbeit wichtig, und er wünsche sich, dass dies zukünftig häufiger genutzt werde.

 

Herr Grawe erklärt, dass er zustimmen werde. Es werden noch Industrieflächen zum Ansiedeln benötigt.

 

Herr Doerenkamp bedauert, dass die Abwassergesetze der Länder nicht zusammenpassen; daher sei es in Sachen Regenrückhaltebecken zu Schwierigkeiten gekommen. Seine Fraktion werde dem Beschluss zustimmen.

 


Beschluss:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine zu ändern.

Gegenstand dieser Änderung ist die Umwandlung von einer „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gewerbliche Baufläche“.

 

Der räumliche Änderungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung wird gebildet durch die Flurstücke 62, 188, 390 und 397 in der Flur 3, durch die Flurstücke 4, 49, 55, 56, 57, 58 und 62 in der Flur 4 sowie teilweise (ohne Waldflächen) durch die Flurstücke 73, 74 und 75 in der Flur 3. Die Flur- und Flurstücksbezeichnungen beziehen sich auf die Gemarkung Rheine rechts der Ems.

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Holsterfeld Ost", eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig