Frau Gellenbeck erläutert anhand des per Beamer gezeigten Lageplanes das Vorhaben des Antragstellers. Sie erklärt, dass aus Sicht der Verwaltung eine Änderung des Bebauungsplanes nicht erforderlich sei. Vielmehr sei eine Realisierung des Bauvorhabens im Wege der Befreiung und unter der Vorraussetzung, dass 2 von 3 auf dem Grundstück stehende Bäume aus der Baumschutzsatzung entlassen werden, möglich.

 

Auf Nachfrage durch Herrn Löcken bestätigt Herr Kuhlmann, dass die zu entfernenden Bäume tatsächlich krank und nicht erhaltenswert seien.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen der von der Verwaltung vorgeschlagenen Verfahrensweise zu.