Frau Gellenbeck gibt einige Erläuterungen zum Bauvorhaben und führt aus, dass eine Verschiebung der Baugrenze um 4 Meter, wie im Antrag erläutert, nicht umsetzbar sei, weil sich dann die Abstandsfläche zur Straße hin auf nur 1 Meter reduzieren würde. Sie schlägt vor, eine Erweiterung von 2 bis 2,5 Metern unter Einbeziehung der jetzigen Terrasse zu realisieren und empfiehlt, den Bebauungsplan nach erfolgter Befreiung für dieses Einzelvorhaben insgesamt zu überarbeiten.

 

Die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses stimmen der von der Verwaltung vorgeschlagenen Verfahrensweise zu.