Sitzung: 14.08.2007 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Frau Gellenbeck erläutert, dass die vorgesehene
Solaranlage im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung von der Gestaltungssatzung nur
dann möglich sei, wenn eine entsprechende farbliche Gestaltung der
Photovoltaik-Elemente erfolge. Die Zulassung von „normalen“
Photovoltaik-Elementen decke sich nicht mit der Satzung, da dadurch die
Festlegung der farblichen Gestaltung der Dachhaut unterlaufen werde. Dieses
würde wiederum zu Problemen bei Anträgen auf Ausnahmen von der
Gestaltungssatzung für die Farbe der Dachhaut führen. Eine solche farbliche
Anpassung sei möglich, allerdings seien solche Elemente teurer und auch weniger
wirksam. Die Verwaltung vertrete die Ansicht, dass die Mehraufwendungen für die
Eigentümer dennoch zumutbar seien.
Herr Kuhlmann verweist auf ein ihm vorliegendes
Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg, das der Niederschrift
als Anlage 3 in Kopie beigefügt ist.
Nach kurzer Diskussion einigen sich die Ausschussmitglieder darauf, das Thema in der Strategischen Arbeitsgruppe aufzuarbeiten und nach einer generellen Lösung für dieses Thema zu suchen.