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Fragen zur Albert-Stienemann-Straße/Nielandstraße

 

 

1. Christoph Feldkämper, Albert-Stienemann-Straße 9, 48432 Rheine

 

Frage:

Wie kann eine derartige Kostensteigerung in den Anliegerbeiträgen begründet werden, wenn beim Grundstückskauf eine andere Beitragshöhe von der Verwaltung mitgeteilt wurde?

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass durch die neue Informationspolitik die betroffenen Anwohner jetzt ein Jahr im Voraus über die Höhe der Beiträge informiert werden. Er erklärt, dass die Albert-Stienemann-Straße funktionell von der Nielandstraße abhängig sei und aufgrund der gesetzlichen Regelung auch mit der Nielandstraße zusammen abgerechnet werden müsse. Eine Aussage über die voraussichtliche Beitragshöhe würde in der Verwaltung nur durch die Kolleginnen und Kollegen der Bauverwaltung erfolgen.

 

Frage: Ist es möglich, dass die Nielandstraße nicht fertig gestellt wurde, um die Albert-Stienemann-Straße damit abzurechnen? 

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass es beitragsrechtlich unerheblich sei, ob eine Straße ausgebaut, asphaltiert oder fertig gestellt sei. Die Entscheidung wann endgültig ausgebaut wird, sei u.a. abhängig von der Anzahl der fertig gestellten Häuser. Er weist darauf hin, dass der Straßenausbau in Abschnitten geplant werde, wobei erst eine Baustraße erstellt werde und nach Fertigstellung von ca. 80 % der Häuser, der endgültige Ausbau stattfinden könne.

 

Frage:

Warum müssen die Anwohner der Albert-Stienemann-Straße für die gesamte Nielandstraße mitzahlen?

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass die Rechtslage es vorschreibe, dass die Nielandstraße und die Albert-Stienemann-Straße zusammen veranlagt werden müssen.

 

Herr Gawollek erklärt, dass bei der Abrechnung der Maßnahme die beiden Straßen nach gültigem Recht als eine Erschließungsanlage zu sehen seien und somit zusammen veranlagt werden müssen.

 

 

2. Christian Matzker, Albert-Stienemann-Straße 8, 48432 Rheine

 

 

Herr Matzker trägt vor, dass die Erschließungseinheit mit der Nielandstraße im letzten Jahr definiert wurde. In der Offenlage sei hiervon allerdings noch nicht die Rede gewesen. Dies können gerade die Anwohner mit Eckgrundstücken zur Nielandstraße bestätigen.

 

Frage:

Warum werde die Albert-Stienemann-Straße nachträglich mit hinzugenommen?

 

Herr Gawollek erklärt, dass sich nachträglich Erkenntnisse hierfür ergeben haben. Er erläutert weiter, dass ein Beschluss des Bauausschusses benötigt werde, um diese Erschließungseinheit formell zu bilden.

 

Frage:

Warum gehört die Albert-Stienemann-Straße mit in die Erschließungseinheit und nicht andere Straßen?

 

Herr Gawollek erklärt, dass es um funktionale Abhängigkeiten gehe, die laut Rechtssprechung definiert seien. Die Enden des Ringes Albert-Stienemann-Straße münden in den Hauptzug der Nielandstraße ein, was bei anderen Straßen nicht der Fall sei.

 

Herr Brauer ergänzt, dass die Frage der Kostenerhebung für die erstmalige Erschließung der Albert-Stienemann-Straße dem Bauausschuss noch einmal vorgelegt werde. Dieses Verfahren biete den Anwohnern die Möglichkeit Eingaben zu tätigen und ihre Rechtsposition darzustellen, so dass diese in die Beschlussfassung miteinfließen.

 

 

3. Jan Lütke, Albert-Stienemann-Straße 15, 48432 Rheine 

 

Frage:

Zu welchem Zeitpunkt wurde beschlossen, eine Erschließungseinheit mit der Nielandstraße zu bilden?

 

Dr. Vennekötter erklärt, dass es rechtliche Vorgaben gebe, die eine andere Möglichkeit der Veranlagung nicht zulassen. Die Bürger können im Rahmen der Offenlage ihre Einwendungen vorbringen. Nachfolgend werden die Einwendungen in einem Abwägungsprozess bewertet und dem Bauausschuss zum Beschluss vorgelegt.

 

Frage:

Wie kann es sein, dass die Albert-Stienemann-Straße mit der gesamten Nielandstraße veranlagt werde, wenn man von einer funktionalen Abhängigkeit spreche, welche über 1 km Straße bestehen soll?

 

Herr Lütke bittet um schriftliche Rückmeldung, wie es dazu komme.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass er diese Frage zur Beantwortung mitnehme.

 

 

4. Matthias Lürwer, Albert-Stienemann-Straße 7, 48432 Rheine

 

Frage:

Warum plant die Verwaltung so, dass erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Zusammenveranlagung stattfindet?

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass im Prozess festgestellt worden sei, dass man in diesem speziellen Fall anders handeln müsse. Dies habe nichts damit zu tun, in welcher Reihenfolge ausgebaut werde, da eine Zusammenveranlagung in diesem Fall gesetzlich vorgeschrieben sei.

 

 

5. Stephanie Schordan, Albert-Stienemann-Straße 15, 48432 Rheine

 

Frage:

Wann ist die Verwaltung zu der Erkenntnis gekommen, dass die Albert-Stienemann-Straße eine Ringstraße sei und somit in einer Erschließungseinheit mit der Nielandstraße abgerechnet werden müsse?

 

Dr. Vennekötter werde dies schriftlich beantworten und die Frage und Antwort mit in den Abwägungsprozess einfließen lassen, damit der Ablauf klar sei.

 

Frage:

Wie kann es sein, dass es bei den Anwohnern der Albert-Stienemann-Straße einen fast 100-%igen Aufschlag und bei der Nielandstraße eine Verringerung der Anliegerbeiträge um 2 % gebe?

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass die Verteilung der Kosten u.a. von der Größe der Grundstücke abhängig sei. Er könne die konkreten Zahlen im Hinblick auf eine fachgerechte Verteilung nicht bewerten. Mit dem im Vorfeld verschickten Informationsschreiben sind die Anwohner einzeln über die Zahlen informiert worden. Genauere Auskünfte können bei der Bauverwaltung erfragt werden.

 

 

 

Fragen zur In der Bannewiese, Friedensplatz, Heinrichstraße, Veitstraße

 

 

6. Maria Helmes, Veitstraße 2, 48431 Rheine

 

Frau Helmes erklärt, dass der Ausbau der Bannewiese gegen ihren Gerechtigkeitssinn gehe. Sie finde es unglaublich, dass die Politik diesen Beschluss so gefasst habe.

 

Frage:

Gibt es für sie rechtliche Schritte, die sie gegen diese Entscheidung einleiten könne?

 

Dr. Vennekötter erklärt, dass die Anwohner Bescheide erhalten werden, die den Abwägungsprozess als Grundlage haben. Gegen diese könne natürlich geklagt werden.

 

 

Frage:

Ist man damals beim Ausbau der Adolfstraße dem Wohnungs-Verein entgegengekommen, oder habe man gedacht, mit dem kleinen Bürger an der Veit- und Heinrichstraße und In der Bannewiese könne man es machen?

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass er unter TOP 8 schon vorgetragen habe, warum die Verwaltung die Kostenverteilung so vornehme und warum die Straßen und Gehwege wie vorgeschlagen erneuert werden müssen.

 

 

Frage:

Konnten die Maßnahmen Veitstraße, Heinrichstraße, In der Bannewiese nicht wie an der Adolfstraße abgearbeitet werden?

 

Herr Dr. Vennekötter merkt an, dass dies eine politische Entscheidung gewesen sei.

 

 

7. Eva Harmsen, Friedensplatz 4, 48431 Rheine

 

Frau Harmsen berichtet, dass vor ihrem Haus alles in Ordnung sei und sie mit Herrn Roling von der TBR eine Begehung gemacht habe. Dennoch sei dieser Bereich mit in die Planung hereingenommen worden.

 

Frage:

Warum wird dieser Bereich miteinbezogen?

 

Herr Brauer erklärt, dass der Bauausschuss dem Beschluss unter TOP 8 schon zugestimmt habe. Der Abwägungsbeschluss sei so gefasst worden.

 

Herr Dr. Vennekötter stellt klar, dass es am Friedensplatz einen Übergang gebe, bei dem gewisse Bereiche nicht erneuert werden. Dies gelte genauso für die Anwohner am anderen Ende der Bannewiese, da auch dieses Stück miteinbezogen worden sei. Die Anlagenbildung gehe von der Franz-Tacke-Straße bis zum Bahnübergang. Er bestätigt, dass es eine gesetzliche Regelung sei, dies so zu veranlagen, auch wenn vor der Haustür keine Veränderungen stattfinden.

 

 

8. Barbara Rodeck, Heinrichstraße 22, 48431 Rheine

 

Frage:

Gibt es in den nächsten Wochen einen Brief oder Bescheid über die Höhe der Anliegerkosten?

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass die Anwohner in den nächsten Tagen über die Höhe der voraussichtlichen Beitragshöhe einen Brief erhalten werden, welcher aber noch keine Zahlungspflicht auslöse. Erst wenn der Bescheid zu Beginn der Maßnahme erteilt wird, werde eine Zahlungspflicht ausgelöst. Er weist darauf hin, dass für Nachfragen zum Bescheid die Bauverwaltung zur Verfügung stehe.

 

Frau Rodeck teilt mit, dass zur ersten Offenlage eine Beitragshöhe in Höhe von 800,00 Euro – 1.200,00 Euro genannt wurde, wobei sie dann mit dieser Aussage Ruhe gegeben habe. In der Sommersitzung habe sie dann erfahren, dass es um 8.000,00 Euro – 12.000,00 Euro gehe.

 

Frage:

Wie steht die Verwaltung zu dieser Aussage?

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass das Kursieren von falschen Zahlen auch von der Bauverwaltung sehr bedauert werde. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass man sich an die Fachleute der Beitragsabteilung – der Bauverwaltung – wenden müsse, um aussagekräftige Informationen zu erhalten.

 

Frage:

Ist an die Deutsche Bahn als Anlieger der Bannewiese hinsichtlich der Beitragspflicht gedacht worden?

 

Herr Gawollek teilt mit, dass dies gewissenhaft geprüft werde. Er bietet an, dies persönlich mit der Anwohnerin zu klären. Spontan könne er die Frage nicht beantworten, ob die Bahn direkter Anlieger sei und ob eine Beitragspflicht bestehe.